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Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in deutsches Recht sehen Experten Nachbesserungsbedarf. Das ergab eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 17. April 2013, in der neun Experten ihre Positionen darlegten. Prof. Dr . Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim erklärte, dass der Gesetzgeber in mehren Punkten gefordert sei. Unter anderem forderte Brönneke, dass das Bezahlen mit Daten, also beispielsweise beim kostenlosen Herunterladen einer App, entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werde. Er unterbreitete anschließend direkt eine Formulierung, die seines Erachtens in den Gesetzestext aufgenommen werden muss.
Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband, schloss sich Brönneke in diesem Punkt an. Darüber hinaus appellierte sie an den Gesetzgeber, das Gewährleistungsrecht zu verbessern, das heißt kundenfreundlicher zu gestalten. Mit Blick auf die neuen Informationspflichten erklärte sie, dass sich in diesem Punkt wohl alle Experten einig seien.
Denn die neue Richtlinie sieht umfangsreiche Informationspflichten seitens der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern vor. Aber, sagte Gurkmann, ein Teil der Informationen sei nicht relevant und teilweise sogar sinnlos. In diesem Zusammenhang schlug sie unter anderem die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, um eine Strategie zur Eindämmung der Informationsflut zu finden.
Jochen Clausnitzer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD), beklagte, dass es Anwälte gebe, die gezielt auf Verbraucher zugingen, um diesen von einer Klage gegen Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen zu überzeugen. So würden diese Anwälte Mandate generieren. Der so entstehende Schaden sei für die Unternehmen teils existenzgefährdend.
In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, welche die Bundesregierung nun in deutsches Recht (17/12637) umsetzen will. "Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Außerdem soll die Richtlinie dazu dienen, "Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen". (ver/17.04.2013)