Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Tagesordnungspunkte, die namentlich abgestimmt wurden, sind in diesem Text mit der interaktiven Anwendung verlinkt und können nachvollzogen werden. © DBT
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April, und Freitag, 26. April 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Asylbewerberleistungsgesetz bleibt: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 26. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "die Menschenwürde von Flüchtlingen ist migrationspolitisch nicht relativierbar – Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ziehen" (17/11663) abgelehnt. Die Grünen hatten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Asylbewerberleistungsgesetz als Folge eines Verfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012 aufzuheben, den Kreis der Grundsicherungsberechtigten entsprechend um Asylbewerber zu erweitern, die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete zu streichen, ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und den Zugang zu Integrationskursen zu eröffnen.
Reform der Lehrerausbildung: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 26. April einen Antrag von CDU/CSU und FDP für eine Initiative zur Stärkung der Exzellenz in der Lehrerausbildung (17/9937) angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern einen Qualitätswettbewerb für eine exzellente Lehrerbildung auf den Weg zu bringen, der in einem wettbewerblichen Verfahren herausragende Zukunftskonzepte für die Lehrerausbildung prämiert, wobei Hochschulen und Hochschulverbünde zur Teilnahme angeregt werden sollen. Ziel für die teilnehmenden Hochschulen soll eine Profilbildung nach innen und außen in der Struktur der Lehrerbildung sein. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der SPD lehnte das Parlament einen Antrag der SPD für einen breiten Qualitätspakt in der Reform der Lehrerbildung (17/11322) ab. Auch die SPD hatte einen Qualitätswettbewerb für eine Verbesserung der Lehrerbildung gefordert, der innovative Zukunftskonzepte der Lehrerbildung unterstützen und zur Modernisierung der Lehrerbildung beitragen sollte. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion wies das Parlament einen Antrag der Linken mit dem Titel "Exzellente Lehrerbildung überall sichern – Pädagogische Berufe aufwerten" (17/10100) zurück. Auch Die Linke forderte eine Qualitätsoffensive mit dem Ziel, die Lehrerausbildung an den von der Kultusministerkonferenz formulierten Kompetenzen zu orientieren und in der Lehrerausbildung den Erwerb von pädagogischem Professionswissen von Beginn an zu verankern, wozu auch fachübergreifende und pädagogische Kompetenzen zählten. Der Bundestag schloss sich mit seinem Voten einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses an (17/13077).
Steueroasen und Selbstanzeige: Der Bundestag hat am 26. April mit großer Mehrheit zwei Anträge der Linksfraktion abgelehnt, Steueroasen trockenzulegen (17/13129) und die Möglichkeit der Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige abzuschaffen (17/13241). Unter anderem forderte die Fraktion den Aufbau einer Bundesfinanzpolizei für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Außerdem sollten die Bundesländer mehr Fachpersonal einstellen, um den Steuervollzug zu verbessern. Sollten Banken und Finanzdienstleister steuerrelevante Informationen nicht herausgeben, sollten sie mit einer Strafquellensteuer in Höhe von 50 Prozent belegt werden.
Chancen der Nanotechnologie: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 25. April einen Antrag der SPD (17/8158) abgelehnt, Chancen der Nanotechnologie zu nutzen und Risiken für Verbraucher zu reduzieren. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, dem Thema Sicherheit höchste Priorität beizumessen, da dies eine Grundvoraussetzung für die Nutzung der Nanotechnologie und deren Akzeptanz in der Wirtschaft und bei Verbrauchern sei. Nanotechnologien sind ein Sammelbegriff für viele Anwendungen, Innovationen und Entwicklungen, die sich mit Strukturen und Prozessen in der Dimension von einem bis hundert Nanometern befassen. Gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9569) ab, wonach die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip zum Schutz von Mensch und Umwelt als Leitprinzip für die Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologie anwendet. Der gesamte Entwicklungs- und Innovationsprozess sollte frühzeitig auf den nanospezifischen Vorsorgebedarf bei synthetischen Nanomaterialien und deren Anwendungen abgeschätzt werden, so die Grünen. Das Parlament folgte in beiden Fällen einer Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13217).
Privatkundengeschäft der Finanzagentur Deutschland: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. April einen Antrag der SPD (17/12062) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/12434) abgelehnt, das Privatkundengeschäft der Finanzagentur Deutschland GmbH fortzusetzen. Die Finanzagentur hatte das Privatkundengeschäft zum Jahresende 2012 eingestellt. Die SPD wollte, dass geprüft wird, inwieweit zusätzliche Anlageformen für Privatkunden angeboten werden können und dass Spielräume für Kostensenkungen ermittelt werden.
Kein Kohleausstiegsgesetz: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 25. April einen Antrag der Linksfraktion (17/12064) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/12489) abgelehnt, wonach die Bundesregierung das Scheitern des EU-Emissionshandelssystems feststellen und bis Mai 2013 einen Gesetzentwurf über den planmäßigen Ausstieg aus der deutschen Kohleverstromung vorlegen sollte. Voraussetzung dafür sollte sein, dass es bis April 2013 nicht gelungen ist, die überschüssigen Kohlendioxidzertifikate in Höhe von zwei Milliarden European Union Allowance (EUA) endgültig stillzulegen und das das Minderungsziel für die EU-Treibhausgasemissionen auf mindestens 30 Prozent bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 zu erhöhen. Spätestens 2040 sollte das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland stillgelegt werden, so Die Linke. Ab 2014 sollte die jährliche Menge an in Kohlekraftwerken erzeugtem Strom begrenzt und in den Folgejahren stetig reduziert werden.
Menschenrechte älterer Menschen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. April einen Antrag der SPD (17/12399) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/13220) abgelehnt, wonach die Menschenrechte älterer Menschen gestärkt und die Erarbeitung einer UN-Konvention gefördert werden sollten. Die SPD hatte unter anderem verlangt, Kürzungen im Etat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zurückzunehmen und Altendiskriminierung verstärkt zu bekämpfen. Auch sollte die Regierung verlangen, dass die Vereinten Nationen einen Sonderberichterstatter für die Menschenrechte älterer Menschen einsetzen und dass die Bedürfnisse älterer Menschen in den Partnerländern in Entwicklungsprojekten stärker berücksichtigt werden.
Tag der Befreiung kein Gedenktag: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 25. April einen Antrag der Linksfraktion (17/585) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/12908) abgelehnt, den Tag der Befreiung zum Kriegsende am 8. Mai 1945 zu einem gesetzlichen Gedenktag zu machen.
Urheberrechtsschutz auf 70 Jahre verlängert: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/12013) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13270) angenommen. Damit werden die Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text sowie die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und von Tonträgerherstellern von 50 auf 70 Jahre verlängert. Der Künstler erhält das Recht, Übertragungsverträge zu kündigen, und kann Ansprüche auf zusätzliche Vergütung geltend machen. Bei gemeinsam darbietenden Künstlern, etwa einem Orchester, steht das Kündigungsrecht einem gewählter Vertreter (Vorstand) dieser Künstler zu.
Menschenrechte in Aserbaidschan: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. April einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/12467) abgelehnt, eine umfassende Modernisierung und Respektierung der Menschenrechte in Aserbaidschan unabdingbar zu machen. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13177). Die Grünen hatten vorgeschlagen, in das Assoziierungsabkommen der EU mit Aserbaidschan Zielvorgaben zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, vor allem der Medien-, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, aufzunehmen.
Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters gestärkt: Einstimmig hat der Bundestag am 25. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (17/12163) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13269) angenommen. Bisher stand dem leiblichen Vater, der mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, ein Umgangsrecht nur zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat und der Umgang dem Kindeswohl gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkannt. Nun kann dem leiblichen Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer Familie lebt und der zu seinem Kind keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht eingeräumt werden. Hat der leibliche Vater ein "ernsthaftes" Interesse an dem Kind gezeigt, erhält er ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient. Auch wird ihm "bei berechtigtem Interesse" ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Steht die leibliche Vaterschaft nicht fest, kann sie im Rahmen eines Umgangs- oder Auskunftsverfahrens geklärt werden.
EU-Assoziationsabkommen mit Zentralamerika: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (17/12355) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13176) angenommen. Ziel des Abkommens ist es, durch Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit die Wirtschaftsentwicklung mit dem Ziel zu fördern, die Armut zu verringern, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Lebensstandard in beiden Regionen anzuheben.
Nationales Filmerbe im Bundesarchiv: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (17/12012) auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/13219) angenommen. Damit wird im Gesetz die Pflicht für Hersteller und Mithersteller deutscher Kinofilme verankert, ihre Filme in einer Datenbank des Bundesarchivs zu registrieren, um das nationale Filmerbe zu sichern. Durch die zentrale Erfassung, die auch Auskunft darüber gibt, wo ein Film hinterlegt ist, soll dauerhaft ein Gesamtüberblick über die jährliche Filmproduktion in Deutschland gewährleistet werden.
Transparenz bei Steinkohleimporten: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 25. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10845) abgelehnt, rechtliche Grundlagen und Monitoringinstrumente für Transparenz und Offenlegung von Handelswegen der Steinkohle importierenden und verstromenden Unternehmen offenzulegen. Auch sollten steinkohlebeziehende Unternehmen Informationen zu sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit veröffentlichen müssen, so die Grünen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12228).
Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats: Bei Enthaltung der Linken und Grünen hat der Bundestag am 25. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602, 17/12997) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13245) zugestimmt. Damit werden die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen in einem neuen Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz zusammengeführt. Der Finanzausschuss hatte zudem aufgenommen, dass die Spitzenverbände der Kapitalanlagegesellschaften nach dem Investmentgesetz vor dem Erlass einer Rechtsverordnung angehört werden können. Um Doppelarbeit zu vermeiden, wurde die Frist für die Erfüllung der Pflichten des übergeordneten Unternehmens bis zum 15. Mai 2013 verlängert. Festgelegt wurde, dass die Finanzholding-Gesellschaft ein gruppenangehöriges Unternehmen ist, das als übergeordnetes Unternehmen einer gemischten Finanzholding-Gruppe bestimmt werden kann. Außerdem werden alle sogenannten Schiffserlöspools bis Ende 2015 von der Versicherungsteuer ausgenommen, um für einen Übergangszeitraum Rechtssicherheit zu schaffen.
Honoraranlageberatungsgesetz beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13131) angenommen. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung zu schaffen, sodass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können. Mit dem Begriff der Honorar-Anlageberatung wird eine neue Form der Anlageberatung geschaffen. Die Honorar-Anlageberatung darf nur gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Dagegen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der SPD (17/13247), der Linken (17/13248) und der Grünen (17/13249) ab. Die SPD hatte gefordert, ein umfassendes Berufsbild des Honorarberaters zu schaffen, das eine unabhängige und produktübergreifende Beratung in Finanzangelegenheiten ermöglicht. Die Linke trat für den Aufbau einer flächendeckenden unabhängigen Finanz- und Anlageberatung ein. Die Grünen verlangten unter anderem, ein Berufsbild "Honorarberater" für alle am Finanzmarkt angebotenen Produkte zu schaffen. Der Bundestag lehnte ebenso gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion einen Antrag der SPD (17/8182) ab, den Verbraucherschutz zu stärken und eine Honorarberatung zu etablieren. Danach sollte die Bundesregierung ein Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung schaffen.
Fehmarnbeltquerung: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 25. April einen SPD-Antrag abgelehnt, den Schutz vor Schiffsunfällen beim Bau der Fehmarnbeltquerung zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland sicherzustellen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken fand ein Antrag der Linksfraktion (17/8912) keine Mehrheit, die feste Fehmarnbeltquerung auf den Prüfstand zu stellen und mit Dänemark über einen Ausstieg aus dem Staatsvertrag zu verhandeln. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte das Parlament schließlich einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9407) ab, Chancen und Risiken ergebnisoffen zu bewerten und mit Dänemark Verhandlungen über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbeltquerung aufzunehmen. Der Bundestag folgte mit seinen Beschlüssen einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13154).
Steuerliche Aufbewahrungsfristen verkürzt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. April einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/13259) angenommen. Damit werden die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen von zehn Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf acht Jahre und ab 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Geregelt wird ferner die Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden. Das Gesetz enthält eine Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation und eine Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern. Die Umsatzsteuerbefreiungsnorm wird ferner um die Leistungen der Bühnenregisseure und Bühnenchoreografen ergänzt. Eingedämmt werden sollen missbräuchliche Gestaltungen durch Nutzung sogenannter Cash-GmbHs. Auch können Arbeitnehmer künftig beantragen, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für zwei Kalenderjahre statt nur für ein Kalenderjahr gilt.
Conterganstiftungsgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 25. April den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (17/12578) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/13279) angenommen. Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 die monatliche Conterganrente von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht. Um Betroffenen im Einzelfall helfen zu können, werden Bundesmittel in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. Alle Leistungen ausländischer Staaten an thalidomidgeschädigte Menschen werden künftig auf Leistungen der Conterganstiftung angerechnet. Auch gehen Unterhaltsansprüche contergangeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Sozialhilfeträger über. Der Familienausschuss hatte darüber hinaus in den Entwurf aufgenommen, dass der Stiftungsrat grundsätzlich öffentlich tagt. Nach zwei Jahren muss die Bundesregierung dem Bundestag über die Auswirkungen dieses Gesetzes berichten. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/11041) ab, die Lebenssituation contergangeschädigter Menschen spürbar zu verbessern. Danach sollten Bundestag und Bundesregierung alle Betroffenen und ihre Angehörigen für ihnen angetanes Unrecht und Leid um Entschuldigung bitten und auf eine Entschuldigung der Familie Wirtz als Eigentümerin der Firma Grünenthal GmbH, der Justiz und des Landes Nordrhein-Westfalen hinwirken.
Beschaffung unbemannter Systeme: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 25. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9414) abgelehnt, die Beschaffung unbemannter Systeme zu überprüfen. Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, einen multidisziplinären Prüfprozess nach Artikel 36 des Zusatzprotokolls der Genfer Konvention einzuleiten und eine umfassende rüstungskontrollpolitische Bestandsaufnahme mit Blick auf unbewaffnete und bewaffnete unbemannte Systeme vornehmen. Einen vom Bildungs- und Forschungsausschuss vorgelegten Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag zu Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme (17/6904) nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/11083) zur Kenntnis. Ebenfalls auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/12725) lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/12437) ab, keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr zu beschaffen. Die entsprechende Forschung, Entwicklung, Produktion sowie der Ex- und Import sollen nach dem Willen der Fraktion verboten werden. Ferner lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Grünen mit dem Titel "Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr – Internationale Rüstungskontrolle von bewaffneten unbemannten Systemen voranbringen" (17/13235) bei Enthaltung der Linken und Teilen der SPD ab. Danach sollte sich die Bundesregierung bei den Vereinten Nationen dafür einsetzen, dass Regeln und Begrenzungen für bewaffnete unbemannte Systeme vereinbart werden, um die Aufrüstung und Verbreitung einzudämmen und einer Zunahme militärischer Gewalt durch ihren Einsatz vorzubeugen. Schließlich fand auch ein Antrag der SPD (17/13192) bei Enthaltung der Linken keine Mehrheit, in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, keine Entscheidungen zur Beschaffung von Kampfdrohnen zu treffen, bevor alle sicherheitspolitischen, völkerrechtlichen und ethischen Fragen umfassend beantwortet sind.
Fortentwicklung des Städtebaurechts: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 25. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (17/11468) in der vom Bauausschuss geänderten Fassung (17/13272) zugestimmt. Damit muss künftig die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten Flächen besonders begründet werden. Den Kommunen wird die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Kindertagesstätten können künftig in reinen Wohngebieten in angemessener Größe allgemein zulässig sein. Die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde für die Ansiedlung gewerblicher Intensivtierhaltungsanlagen wird verbessert. Das Gesetz enthält auch eine Klarstellung zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten. Der Bundestag nahm ferner einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/13281) an, wonach unter anderem geprüft werden soll, ob und inwieweit sich die Struktur des Einzelhandels im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs durch das geltende Baurecht nachteilig entwickelt hat. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag der Grünen (17/13282), wonach die landwirtschaftlich privilegierten Intensivtierhaltungsanlagen genauso geregelt werden sollten wie die gewerblichen Tierhaltungsanlagen und den Gemeinden ein sofortiges Moratorium für beantragte und noch in der Planung befindliche Intensivtierhaltungsanlagen ermöglicht werden sollte. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10846) ab, das Baugesetzbuch "wirklich" zu novellieren. Danach sollte die Bundesregierung Maßgaben zur qualitativen Innenentwicklung, zum Schutz des Außenbereichs, zur Eindämmung der Massentierhaltung sowie zur Teilhabe und sozial gerechten Stadtentwicklung bei der Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung umsetzen.
Stärkung der Tarifvertragssysteme: Der Bundestag hat am 25. April auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10220) Anträge der SPD (17/8459), der Linksfraktion (17/8148) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/4437) abgelehnt, die eine Stärkung des Tarifvertragssystems zum Ziel hatten. Dem SPD-Antrag, die Erosion der Tarifvertragssysteme zu stoppen und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu sichern, stimmten SPD und Linke zu, die Grünen enthielten sich. Der Forderung der Linken, das Tarifsystem zu stabilisieren und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, stimmten ebenfalls SPD und Linke zu, die Grünen enthielten sich. Den Antrag der Grünen, das Tarifvertragssystem zu stärken und allgemeinverbindliche Tariflöhne und branchenspezifische Mindestlöhne zu erleichtern, stimmten bei Enthaltung der SPD die Grünen und Die Linke zu.
Schnelleren Stromnetzausbau beschlossen: Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 25. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (17/12638) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/13258) zugestimmt. Hintergrund ist, dass es aufgrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der schrittweisen Abschaltung der Kernkraftwerke und des notwendigen Baus konventioneller Kraftwerke an neuen Standorten erforderlich ist, Strom über weite Strecken vom Norden in den Westen und Süden zu transportieren. Das Gesetz stellt für 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen den vordringlichen Bedarf fest. Künftig gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundebedarfsplans. Die Kosten der Vorhaben werden mit rund zehn Milliarden Euro beziffert. Keine Mehrheit fanden bei Enthaltung der Linken Entschließungsanträge der SPD (17/13276), von SPD und Grünen (17/13277) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/13278). Die SPD hatte unter anderem gefordert, im stetig größer werdenden Übertragungsnetz müsse eine klare Regelverantwortung geschaffen und die Schadensersatzpflicht zugeordnet werden. Im gemeinsamen Entschließungsantrag forderten beide Fraktionen, eine deutsche Netzgesellschaft in öffentlicher Hand zu gründen. Die Grünen wollten schließlich klarstellen, dass die Netzverknüpfungspunkte keine Verlagerung des Anfangs- oder Endpunktes an einen anderen Netzverknüpfungspunkt auf dem festgestellten Trassenverlauf ausschließen und Erdverkabelungen nicht nur auf zwei Pilotstrecken, sondern in ökologisch sensiblen Gebieten und in der Nähe zu Wohnstandorten ermöglichen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (17/11369) ab, der der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze Vorrang einräumen wollte. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen fand ein Antrag der SPD (17/12214) keine Mehrheit, die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Unter anderem sollten Lieferausfälle von unter drei Minuten erfasst werden, so die SPD. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen scheiterten die Sozialdemokraten auch mit einem weiteren Antrag (17/12681), den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten und die vier großen Netzbetreiber in einer Deutschen Netz AG zusammenzufassen. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion wies das Parlament schließlich einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12518) zurück, den Ausbau der Übertragungsnetze durch eine Deutsche Netzgesellschaft und eine finanzielle Bürgerbeteiligung voranzubringen.
Gegen ein NPD-Verbotsverfahren: Der Bundestag hat am 25. April in namentlicher Abstimmung einen Antrag der SPD (17/13227) abgelehnt, der darauf abzielte, beim Bundesverfassungsgericht die Entscheidung zu beantragen, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verfassungswidrig ist und aufgelöst wird. 326 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 211 dafür, es gab 40 Enthaltungen. Mit 318 Ja-Stimmen bei 259 Nein-Stimmen stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung hingegen für einen Antrag von CDU/CSU und FDP, den Rechtsextremismus entschlossen zu bekämpfen (17/13225). Damit wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, den Verfassungsschutzverbund neu auszurichten und Programme und Maßnahmen so auszurichten, dass Rechtsextremismus in allen seinen Erscheinungsformen umfassend bekämpft wird. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/13231), der ein NPD-Verbot zum Ziel hatte. Die SPD stimmte ihm zu, die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurde schließlich auch bei Enthaltung der Linksfraktion der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13240), den Rechtsextremismus umfassend zu bekämpfen. Die SPD stimmte mit der Koalition dagegen. Danach sollten Polizei und Staatsanwaltschaften entschieden reformiert und der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verbessert werden.
Kein flächendeckender Mindestlohn: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. April auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9613) einen Antrag der Linksfraktion (17/8026) abgelehnt, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, der noch in dieser Wahlperiode auf zehn Euro pro Stunde erhöht werden sollte. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament auf Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses (17/13182) einen weiteren Antrag der Linken (17/12683) ab, wirtschaftliche Erträge von "oben nach unten" umzuverteilen, indem ein Zehn-Euro-Mindestlohn eingeführt und Leiharbeit langfristig verboten wird.
Finanzvermögen-Staatsvertrag angenommen: Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin sowie zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (17/12639) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/13256) angenommen. Auf die Änderung der Bundeshaushaltsordnung verzichtete der Bundestag vorerst. Nach dem Einigungsvertrag muss das Finanzvermögen so aufgeteilt werden, dass der Bund einerseits sowie die neuen Länder und Berlin andererseits je die Hälfte des Vermögensgesamtwertes erhalten.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 25. April Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 572 bis 581 übernommen (17/13117, 17/13118, 17/13119, 17/13120, 17/13121, 17/13122, 17/13123, 17/13124, 17/13125, 17/13126).
Einigung zum Schienenbonus: Einstimmig hat der Bundestag am 25. April einem Kompromiss zur Abschaffung des sogenannten Schienenbonus im Bundes-Immissionsschutzgesetz zugestimmt. Den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 23. April (17/13190) zu dem vom Bundestag am 29. November 2012 beschlossenen elften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/10771, 17/11610) nahm er ohne Aussprache an. Der Bundesrat hatte dazu am 1. Februar 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dem Kompromiss zufolge entfällt für neue Schienenbauprojekte ab 1. Januar 2015 die lärmschutzrechtliche Privilegierung im Genehmigungsverfahren. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis 2019. Die Einigung dient dem Interessenausgleich zwischen dem Lärmschutz einerseits und der Planungssicherheit für bereits begonnene Vorhaben andererseits. Zudem wird das Eisenbahn-Bundesamt ab 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes verantwortlich. Die bisher zuständigen kommunalen Behörden werden von der Aufgabe entbunden.
Stärkung des Mittelstandes: Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 25. April einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12700) angenommen, den "starken deutschen Mittelstand weiter zukunftsfest" zu machen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, den Bürokratieabbau, ihre Fachkräfte-Offensive zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und die Hightech-Strategie 2020 fortzusetzen und das Umfeld für Unternehmensgründungen und -übernahmen weiter zu verbessern. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der SPD (17/13224), die eine "bessere Politik für einen starken Mittelstand" gefordert hatte und darauf drang, Fachkräfte zu sichern, Innovationen zu fördern und Rahmenbedingungen zu verbessern.
Öffentlich-Private Partnerschaften: Der Bundestag hat sich am 25. April gegen das Votum der Opposition dafür ausgesprochen, Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Anbietern bei Infrastrukturprojekten (öffentlich-private Partnerschaften, ÖPP) dort in Betracht zu ziehen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind und einen "echten Mehrwert" bringen. Vor allem bei der Schieneninfrastruktur sieht der Bundestag großes Potenzial für ÖPP. Handlungsbedarf gebe es bei der obligatorischen Anwendung einheitlicher Standards für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, heißt es in dem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12696). Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der SPD lehnte das Parlament einen Antrag der SPD (17/9726) ab, ÖPP differenziert zu bewerten, mit mehr Transparenz weiterzuentwickeln und den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit zu stärken. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, ein schlüssiges Konzept für ÖPP in Deutschland zu erarbeiten. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion fand ein Antrag der Grünen (17/5258) keine Mehrheit, wonach die Regierung Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von ÖPP auf Bundesebene vorlegen sollte, um sicherzustellen, dass Leistungsbeschreibungen und die zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente sowie ÖPP-Verträge grundsätzlich vollständig öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/13155). Auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/6515) lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/5776) ab, die Rekommunalisierung zu beschleunigen und ÖPP zu stoppen. Begründet hatte die Fraktion dies damit, dass ÖPP-Projekte die Verschuldung der öffentlichen Hand meist verstärkten. Privaten Partnern würden Gewinne garantiert, Risiken und Verluste verblieben bei der öffentlichen Hand. (vom/26.04.2013)