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Kroatiens Präsident Ivo Josipovic und Premierministerin Jadranka Kosor unterzeichnen 2011 in Brüssel den EU-Beitrittsvertrag. © picture alliance
Kroatien wird aller Voraussicht nach das 28. Mitglied der Europäischen Union (EU). Am 1. Juli 2013 soll der Balkan-Staat der EU beitreten. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin alle Mitgliedstaaten den Vertrag, den die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 9. Dezember 2011 unterzeichnet haben, ratifiziert haben. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 16. Mai 2013, im Anschluss an die um 15.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte in namentlicher Abstimmung über zwei von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe zur Ratifizierung des EU-Vertrags. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des EU-Ausschusses vor (17/13444, 17/13445) sowie Entschließungsanträge der SPD (17/13520) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13521) vor.
Dabei handelt es sich zum einen um den Vertragstext (17/11872) selbst. In der anderen Vorlage (7/12769) geht es um die Ergänzung von Rechtsvorschriften sowie die Aufhebung jener Regelungen in Bezug auf Kroatien, die mit dem EU-Beitritt gegenstandslos werden.
Betroffen sind unter anderem das Aufenthalts- und Freizügigkeitsgesetz und die Arbeitsgenehmigungsverordnung. So werden kroatische Staatsangehörige von der Arbeitsgenehmigung zur Ausübung von Saisonbeschäftigungen während der Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit befreit.
Ebenfalls abgestimmt wird im Anschluss an die Debatte über einen Antrag der SPD-Fraktion (17/12182) sowie einen gemeinsamen Antrag von Sozialdemokraten und Grünen (17/12821). In Letzterem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in laufenden und zukünftigen Beitrittsverfahren die Zivilgesellschaft im jeweiligen Land stärker und früher als bislang beteiligt wird.
Die Beitrittsverhandlungen sollen nach den Vorstellungen der Fraktionen künftig transparenter gestaltet werden. Dazu gehöre, dass künftig die "Benchmarks" der einzelnen Kapitel veröffentlicht werden und die jeweiligen Regierungen ihre Aktionspläne zur Erfüllung der Anforderungen veröffentlichten.
Die Abgeordneten plädieren weiterhin dafür, sich in Gesprächen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, mit Kroatien die Einrichtung einer Kommission bestehend aus Vertretern von Parlament und Zivilgesellschaft zu erörtern. Deren Aufgabe könne es sein, die Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt des Landes auf nationaler Ebene zu begleiten und zu überprüfen, heißt es in der Vorlage.
Im Antrag der SPD-Fraktion wird gefordert, dass Kroatien auch nach dem EU-Beitritt seine Reformbemühungen weiter fortsetzen solle. Die Bundesregierung solle sich in den bilateralen Beziehungen mit Kroatien dafür einzusetzen, dass die Beitrittskriterien streng kontrolliert werden, verlangen die Abgeordneten. Dies sei sowohl für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union nach innen als auch für die Akzeptanz der Erweiterung von großer Bedeutung, heißt es.
In dem Antrag fordern die Sozialdemokraten die Bundesregierung außerdem auf, den Auf- und Ausbau tragfähiger zivilgesellschaftlicher Strukturen in der Region zu unterstützen sowie den Versöhnungsprozess zwischen den Ländern des Westbalkans zu fördern und Initiativen regionaler Kooperation weiter zu stärken. "Die Länder des Westbalkans brauchen nach wie vor die aktive Unterstützung auf ihrem Weg zu gefestigten Demokratien mit einer starken Zivilgesellschaft", schreibt die Fraktion zur Begründung. (hau/14.05.2013)