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Tagesordnungspunkte, die namentlich abgestimmt wurden, sind in diesem Text mit der interaktiven Anwendung verlinkt und können nachvollzogen werden. © DBT
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai, und Freitag, 17. Mai 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Lobbyismus und Parteienfinanzierung: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 17. Mai einen Antrag der Linken (17/9063) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13530) abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, Spenden juristischer Personen an Parteien und Parteien-Sponsoring zu verbieten, die Spendenhöhe bei natürlichen Personen zu begrenzen und Vergütungsabreden mit Rückspendenaufforderung zu verbieten. Verstöße gegen das bestehende Verbot von Bargeldspenden über 1.000 Euro müssten sanktioniert werden, heißt es in dem Antrag.
Bankenaufsicht und Bankenabwicklung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 17. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601, 17/13035) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13523, 17/13539) angenommen. Damit werden systemrelevante Kreditinstitute verpflichtet, Sanierungspläne für den Krisenfall zu erstellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll für diese Kreditinstitute Abwicklungspläne erstellen und vorbeugende Maßnahmen treffen. Zudem werden spekulative Geschäfte (außer Geschäfte als Dienstleistung für andere) und Geschäfte mit Hedgefonds, wenn sie einen bestimmten Grenzwert überschreiten, innerhalb des Instituts verboten. Sie müssen in rechtlich selbstständige Einheiten ausgelagert werden (Trennbankensystem). Zudem werden die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft. So drohen künftig bei Missmanagement bis zu fünf Jahre Haft. Der Finanzausschuss hat den Regierungsentwurf in mehreren Punkten modifiziert. Gegen das Votum von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen dieser beiden Fraktionen (17/12687) ab, ein internes Trennbankensystem für alle Banken einzurichten, die in nennenswertem Umfang Handelsgeschäfte tätigen.
Sozialer Tourismus: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag der Linksfraktion (17/11588) für einen sozialen Tourismus abgelehnt. Er folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses (17/13397). Die Linke hatte unter anderem ein angemessenes Budget für Erholungsurlaub für Bedarfsgemeinschaften und Familien mit Kindern im Rahmen der Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Grundsicherung gefordert.
Bologna-Reform: Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt hat der Bundestag am 16. Mai einen SPD-Antrag zur Bologna-Hochschulreform (17/13475). Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, die soziale Situation der Studierenden zu verbessern, Bildungschancen auszuweiten und die soziale Öffnung der Hochschulen zu forcieren. Zulassungsbeschränkungen wie der Numerus clausus sollten zurückgedrängt werden. Gestärkt werden sollten die Fachhochschulen. Auch die Lehre an den Hochschulen und ihre Grundfinanzierung wollte die SPD verbessern.
Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren (17/12578) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13528) angenommen. Normiert wird das Recht auf Unterstützung durch einen Dolmetscher oder Übersetzer. Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes werden punktuell erweitert. Klargestellt wird, dass das Recht des Beschuldigten, in bestimmten Fällen einen Verteidiger beanspruchen zu können, nur nach Maßgabe von Paragraf 141 Absatz 1 und 3 der Strafprozessordnung besteht.
Deutscher Innovationsfonds: Bei Enthaltung der Linken und Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 16. Mai einen SPD-Antrag (17/11826) abgelehnt, einen Deutschen Innovationsfonds einzurichten und die "gravierende Förderlücke" im deutschen Innovationssystem zu schließen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/13464). Nach dem Willen der SPD sollte der Innovationsfonds 2014 als Stiftung eingerichtet und im ersten Jahr mit 100 Millionen Euro dotiert werden. Er sollte Forscher inhaltlich und organisatorisch unterstützen, Validierungsprojekte finanzieren und die Koordination mit Risikokapitalgebern übernehmen.
Steuerabkommen mit den Cookinseln und Grenada: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Abkommen vom 3. April 2012 mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (17/12958) und zum Abkommen vom 3. Februar 2011 mit Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen (17/12959) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/13345). Die Vertragsstaaten verpflichten sich, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen.
Güterkraftverkehrsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (17/12856) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13496) angenommen. Unter anderem wird eine Rechtsgrundlage für die Nutzung von Daten aus der Werkverkehrsdatei und für die Übermittlung von Adressdaten aus der Binnenschiffsbestandsdatei an das Bundesamt für Güterverkehr geschaffen. Ferner wird die Fahrlehrererlaubnis ergänzt und die Fristenregelung für die Löschung von Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister geändert.
Infektionserkrankungen in Entwicklungsländern: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag der SPD (17/8183) abgelehnt, Infektionserkrankungen durch eine Förderung von Product Development Partnerships zu bekämpfen. Hintergrund sind die Millenniumsziele der Vereinten Nationen, die Lage der Menschen in armen Ländern bis 2015 zu verbessern. Bei Product Development Partnerships (PDP) arbeiten Wissenschaft, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und staatliche Stellen zusammen, um ein für die Betroffenen erschwingliches Produkt gegen Infektionskrankheiten auf den Markt zu bringen. Die SPD bedauert, dass aus Bundesmitteln PDP für Tuberkulose und HIV/Aids nicht finanziert werden können, da sich die Förderung auf Infektionskrankheiten mit Bezug zu Kindern beschränke. Gegen das Votum der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag dieser Fraktion (17/7372) ab, die Forschungsförderung zur Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten auszubauen und den Zugang zu Medikamenten für arme Regionen zu ermöglichen. In beiden Fällen folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/13463).
Vollzug der EU-Biozidverordnung: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 528/2012 (17/12955) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/13400) beschlossen. Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der EU-Biozidverordnung in Deutschland und regelt die Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten Behörden.
Gewalt und organisierte Kriminalität in Mexiko und Lateinamerika: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13237) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/13533) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich mit den Vereinten Nationen und anderen Geberstaaten für eine Reform von Justiz und Strafvollzug einzusetzen. Ziel muss es nach Ansicht der Grünen sein, die weit verbreitete Straflosigkeit für Gewaltverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko und Zentralamerika einzudämmen und das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem wieder herzustellen.
Begrenzung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen: Bei Enthaltung der Linkfraktion hat der Bundestag am 16. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 259/2012 (17/13024) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/13399) zugestimmt. Damit werden EU-Vorgaben über die Begrenzung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Geschirrspülmitteln eingeführt. In das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wurde eine entsprechende Bußgeldvorschrift aufgenommen.
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz geändert: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (17/13025) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/13398) angenommen. Im EU-Emissionshandel dürfen nur noch Prüfstellen tätig sein, die von den nationalen Akkreditierungsstellen des Mitgliedstaates akkreditiert worden sind. Sie dürfen auch Einzelsachverständige als Prüfstellen zulassen, wenn sichergestellt ist, dass die Prüfung im Vergleich zu akkreditierten Prüfstellen gleichwertig ist. Das Gesetz dient dazu, entsprechende EU-Vorgaben umzusetzen.
Umweltbelastung durch Humanarzneimittel: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag der Linksfraktion (17/11897) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/12873) abgelehnt, die Umweltbelastung durch Humanarzneimittel zu reduzieren. Nach dem Willen der Fraktion sollten Arzneimittel, die vor der Einführung der Umweltbewertung zugelassen wurden, nachträglich auf Kosten der Hersteller im Hinblick auf ihr Umweltrisiko bewertet werden.
Investitionen des Bundes in Schienenwege: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (17/13021) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13494) angenommen. Damit können Ersatzinvestitionen in die öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dient, mit Bundesmitteln gefördert werden.
Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken und der SPD hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der SPD zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht (17/9187) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13315) abgelehnt. Die SPD wollte unter anderem, dass die aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben wird und allen unbegleiteten Minderjährigen bis zur Volljährigkeit im Asylverfahren ein Vormund zur Seite gestellt wird. Für 16- und 17-Jährige sollte die Pflicht entfallen, in einem Wohnheim für Asylbewerber zu wohnen. Stattdessen sollten sie vom Jugendamt in Obhut genommen werden.
Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern (17/13022) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/13536) angenommen. Das Gesetz basiert auf EU-Richtlinien zu Personen, die internationalen Schutz genießen, und zur Einführung eines kombinierten Aufenthaltstitels für Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit, der in Deutschland bereits 2005 eingeführt wurde. Unter anderem wird ausländischen Familienangehörigen, die einen Aufenthaltstitel besitzen, unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt eingeräumt. Das für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderliche Sprachniveau wird an das für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erforderliche Sprachniveau angeglichen. Neu geregelt wird ferner der Kindernachzug zu nur einem Elternteil bei gemeinsamer Personensorge, wenn der andere Elternteil dem Nachzug des Kindes zustimmt.
Ehegattennachzug im Aufenthaltsrecht: Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des aufenthalts- und freizügigkeitsrechtlichen Ehegattennachzugs (17/8921) abgelehnt. Die Fraktion plädierte dafür, die Regelungen, wonach der nachziehende Ehegatte bei fehlenden Sprachkenntnissen einen Integrationskurs nach der Einreise besuchen muss, beizubehalten. Auch seien Anpassungen an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im Freizügigkeitsgesetz/EU erforderlich. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/1626) ab. Darin hält die Fraktion die Regelung, wonach der Ehegattennachzug bei nicht gesichertem Lebensunterhalt unter Umständen versagt werden kann, für verfassungswidrig. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linken und Grünen wies der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/8610) zurück, das Europarecht beim Ehegattennachzug umzusetzen. Es fehlten Belege dafür, dass das Ziel, Zwangsverheiratungen zu verhindern, durch die Erfordernis des Spracherwerbs vor der Einreise erreicht wird. Der Bundestag folgte bei seinen Voten einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13313). Ebenfalls auf Empfehlung des Innenausschusses (17/8081) lehnte der Bundestag bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linken und Grünen den Antrag der Linksfraktion (17/1577) ab, einen Ehegattennachzug ohne Sprachhürden zu ermöglichen.
Versorgung von Soldatinnen und Soldaten: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund (17/12956) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/13255) angenommen. Die genannten Zuständigkeiten werden vom 1. Januar 2015 an schrittweise auf den Bund übertragen. Ziel ist es, eine einheitliche Rechtsanwendung des Soldatenversorgungsgesetzes sicherzustellen, die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen und eine Entbürokratisierung zu erreichen. Die Versorgungsberechtigten haben künftig nur noch die Bundeswehrverwaltung als Ansprechpartner.
Existenzsicherung ohne Lücken: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12389) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12906) abgelehnt, in dem sich die Fraktion für eine "sozio-kulturelle Existenzsicherung ohne Lücken" stark gemacht hatte. Die Grünen hatten eine gesetzliche Regelung gefordert, die das menschenwürdige Existenzminimum für jeden in Deutschland lebenden Menschen sicherstellt, Bürokratie vermeidet und "verloren gegangenes Vertrauen in staatliches Handeln" wiederherstellt. Die Regelbedarfsstufe drei für behinderte Menschen über 25 Jahre sollte in ihrer jetzigen Form abgeschafft und existenzielle Leistungen an Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sollten stärker individualisiert werden, heißt es in dem Antrag.
Arbeitsbedingungen von Hausangestellten: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte (17/12951) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13303) angenommen. Ziel des Übereinkommens ist es, die Rechte der Hausangestellten zu stärken und sie vor Diskriminierung und Missbrauch zu schützen. Nach Regierungsangaben entsprechen die deutschen Gesetze bereits den Anforderungen des Übereinkommens. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen (17/11370) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, gesetzlich sicherzustellen, dass für Hausangestellte vergleichbare Arbeitsschutz- und arbeitsrechtliche Regelungen gelten wie für andere Beschäftigte. Ferner müssten für Hausangestellte, die Migranten sind, die Bedingungen für deren Heimreise festgelegt werden.
Schienenhersteller TSTG Schienen Technik: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag der Linksfraktion (17/9581) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12880) abgelehnt, die Schließung des Schienenherstellers TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG in Duisburg zu verhindern. Die Firma soll nach einem Beschluss der österreichischen Muttergesellschaft Voestalpine AG geschlossen werden, wobei 500 Arbeitslätze wegfallen würden. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Unternehmen von der Deutschen Bahn AG übernommen wird.
Änderung des Energieeinsparungsgesetzes: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Bündnis 90/ Die Grünen und Linksfraktion hat der Bundestag den Regierungsentwurf einer vierten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) in der in der vom Verkehrs- und Bauausschuss geänderten Fassung (17/13527) angenommen. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden. Geregelt wird auch die Pflicht, bei Neuvermietung und Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung werden 2014 und 2016 in zwei Schritten angehoben.
Aufsicht über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 16. Mai die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/12815) und der Bundesregierung (17/13061) zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/13318) zusammengeführt und unverändert angenommen. Damit wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium festzulegen, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften die staatliche KfW-Bankengruppe anwenden muss. Das Finanzministerium wird ferner ermächtigt, die beitragsmindernde Berücksichtigung von Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach Paragraf 340g des Handelsgesetzbuchs einschränken zu können. Anders als andere Banken unterliegt die KfW überwiegend nicht den Regelungen des Kreditwesengesetzes, da sie als nationale Förderbank und Anstalt des öffentlichen Rechts ein besonderes Geschäftsmodell und einen gesetzlichen Auftrag verfolgt.
Eigenständige Jugendpolitik: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag der SPD (17/12063) abgelehnt, wonach mit einer eigenständigen Jugendpolitik Freiräume geschaffen, Chancen eröffnet und Rückhalt gegeben werden sollte. Unter anderem sollte ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin im Familienministerium ausdrücklich für Jugendpolitik zuständig sein. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/11376) ab, in dem eine eigenständige Jugendpolitik "selbstbestimmt durch Freiheit, Gerechtigkeit, Demokratie und Emanzipation" gefordert worden war. Die Grünen wollten unter anderem das aktive Wahlalter auf 16 Jahre senken und den "Optionszwang" im Staatsangehörigkeitsrecht, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, streichen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/12907).
Verwaltung der Kinder- und Jugendhilfe vereinfacht: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verwaltungsvereinfachung n der Kinder- und Jugendhilfe (17/13023) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/13531) angenommen. Bei den Kosten für voll- und teilstationäre Leistungen werden unteren Einkommensgruppen entlastet, damit der Selbstbehalt im Unterhaltsrecht gewährleistet wird. Klargestellt wird, dass sich die Rechtsgrundlage für die Anregung und Förderung des Bundes bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auch auf überregionale Tätigkeiten politischer Jugendorganisationen auf dem Gebiet der Jugendarbeit bezieht. Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen beim Umgang mit dazu berechtigten Personen wird auf den Umgang mit dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater ausgedehnt.
Prozesskosten- und Beratungshilfe neu geregelt: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (17/11472) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13538) beschlossen. Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf, der einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe entgegenwirken soll, in Teilen entschärft, indem der Freibetrag für Erwerbstätige und der Freibetrag für Ehegatten oder Lebenspartner nicht gesenkt und die Ratenhöchstzahlungsdauer nicht von 48 auf 72 Monate angehoben wird. Auch dürfen die Gerichte zur Klärung der Bedürftigkeit des Antragstellers keine Auskünfte Dritter einholen und keine Zeugen oder Sachverständigen dazu vernehmen. In bestimmten Fällen wird eine nachträgliche Änderung einer bewilligten Prozesskostenhilfe ausgeschlossen. Im Beratungshilfeverfahren strich der Ausschuss die zunächst geplanten erweiterten Auskunftsmöglichkeiten. Einstimmig lehnte der Bundestag ältere Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (17/1216) und zur Änderung des Beratungshilferechts (17/2164) ab.
Höhere Notar- und Anwaltsgebühren beschlossen: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13537) angenommen. Damit werden die Gebühren für das Beurkundungsverfahren grundsätzlich als Notargebühren geregelt. Gerichtsgebühren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden im Wesentlichen als Verfahrensgebühren gestaltet. Die Wertgebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, nach den Tabellen des Gerichtskostengesetzes und des Familiengerichtskostengesetzes sowie die Mindestgebühr im Mahnverfahren werden teilweise deutlich über die Vorschläge der Regierung hinaus erhöht. Die Wertgebühren für die Rechtsanwälte erhöhte der Bundestag um zusätzliche zwei Prozent. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (17/13546), der höhere Gegenstandwerte in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz zum Ziel hatte. Einstimmig lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313) ab, der zum Ziel hatte, die Gerichtsvollzieher zu motivieren, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten. Vorgesehen wurde die Einführung einer Erfolgsgebühr, um zu effektiveren Zwangsvollstreckungen zu gelangen. Durch höhere Gebühren sollte der Zuschussbedarf bei Gerichtsvollziehern verringert werden.
Kürzere Restschuldbefreiungsverfahren möglich: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (17/11268) in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung (17/13535) angenommen. Das Verfahren kann künftig nach schon nach drei oder fünf Jahren beendet werden, wenn die Schuldner ihre Mindestbefriedigungsquote innerhalb der genannten Zeiträume erfüllen oder zumindest die Verfahrenskosten tragen. Auch wird neben dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens eröffnet, um die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubigern zu erhöhen. Der Rechtsausschuss hatte unter anderem durchgesetzt, die Mindestbefriedigungsquote für das kürzere Verfahren von 25 auf 35 Prozent zu erhöhen. Das Änderungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft. Um zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits laufende Verfahren schneller beendigen zu können, kann für diese Verfahren das Insolvenzplanverfahren rückwirkend für anwendbar erklärt werden.
Namen von Bundeswehrkasernen: Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken (17/11208) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/11724) abgelehnt, die Namen von Bundeswehrkasernen zu überprüfen. Im Fall problematischer Namensgeber sollte der Name geändert und der Bundestag darüber informiert werden, so die Fraktionen.
Grenzüberschreitender Austausch über Verkehrsdelikte in der EU: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (17/13026) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13351 neu) angenommen. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über Verkehrsdelikte zurück, die den elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Staaten bei Unfällen mit Fahrzeugen aus dem EU-Ausland regelt. Das Gesetz regelt die Auskunftserteilung an die ausländischen Behörden und legt die zu übermittelnden Daten fest. Nationale Kontaktestelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt.
Eisenbahnbereich neu reguliert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (17/12726) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13526) angenommen. Damit werden Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung in einem Eisenbahnregulierungsgesetz zusammengefasst und weitgehend neu gestaltet. Ziel ist es, den Wettbewerb auf der Schiene und die Effizienz im Eisenbahnsektor zu stärken. Dazu sind Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang dazu verbessert und die Befugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt worden.
Neues Punktesystem bei Verkehrsverstößen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (17/12636) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13452) angenommen. Damit werden das Punktesystem bei Verkehrsverstößen und das Verkehrszentralregister reformiert. Eingeführt werden ein Kategoriensystem mit einem, zwei und drei Punkten sowie feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen mit dem Tag der Rechtskraft. Wer bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, kann zwei Punkte erlassen bekommen. Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. In einer Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, die Bußgeldkatalog-Verordnung zeitnah hinsichtlich des Gefüges der Regelsätze zu überarbeiten.
Antipirateneinsatz am Horn von Afrika verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 16. Mai den Antipirateneinsatz der Bundeswehr vor der Küste Somalias bis längstens 31. Mai 2014 verlängert. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/13111) nahm das Parlament auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/13529) mit 310 Ja-Stimmen bei 206 Nein-Stimmen und 61 Enthaltungen an. Die EU-geführte Operation "Atalanta" soll die vor der Künste Somalias und im Indischen Ozean operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Deutsche Soldaten dürfen bis zu maximal zwei Kilometer weit gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand vorgehen. Das Mandat für die Verlängerung erstreckt sich auf bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (17/13545), in dem unter anderem gefordert wurde, die Ausweitung des Operationsgebiets über Land zurückzunehmen und die "unregulierte und meist illegale" Fischerei durch europäische und asiatische Fangschiffe zu stoppen.
Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt: Mit 378 Ja-Stimmen bei 71 Nein-Stimmen und 138 Enthaltungen hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am 16. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (17/13030) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13348) unter gleichzeitiger Annahme eines Änderungsantrages von CDU/CSU und FDP (17/13481) zugestimmt. SPD und Linksfraktion hatten gegen den Änderungsantrag gestimmt. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Entsorgung von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen. Der Änderungsantrag der Koalition betraf Behördenbezeichnungen im Gesetz, da die Aufgaben der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zum 1. Mai 2013 in die neue Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt überführt worden sind. Die vormals eigenständigen Direktionen sind nun Außenstellen der Generaldirektion.
EU-Beitritt Kroatiens zugestimmt: Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung am 16. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (17/11872) auf Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (17/13444) zugestimmt. 583 von 589 Abgeordneten stimmten dafür, sechs enthielten sich. Kroatien kann zum 1. Juli 2013 28. EU-Mitglied werden, wenn bis dahin alle EU-Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen SPD-Antrag (17/12182) ab, in dem die Bedeutung einer transparenten und glaubwürdigen Politik der Erweiterung für Frieden Stabilität und Wohlstand allgemein und im Westbalkan betont wird. Ebenfalls bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen wies der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12821) zurück, wonach der Transformationsprozess mit einem Beitritt Kroatiens nicht ende und das Erreichte gesichert werden müsse. Schließlich befürwortete das Parlament auf Empfehlung des EU-Ausschusses (17/13445) gegen das Votum der Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (17/12769, 17/12852). Darin wird vor allem die Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige geregelt. Die Zulassung zur Beschäftigung in Deutschland kann während einer dreiphasigen Übergangszeit von bis zu sieben Jahren ("2+3+2-Modell") beschränkt werden. Während der Übergangszeit werden kroatische Staatsangehörige in das Arbeitsgenehmigungsrecht für EU-Bürger einbezogen. Der Bundestag lehnte Entschließungsanträge der SPD (17/13520) und der Grünen (17/13521) ab. Beide Fraktionen wollten kroatischen Staatsbürgern bereits in der ersten Phase die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleisten.
Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai auf Empfehlung des Ernährungsausschusses (17/13451) einen Antrag der Linken (17/11880) abgelehnt, für alle Kinder und Jugendlichen eine hochwertige und unentgeltliche Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten zu gewährleisten. Qualität und Auswahl des Essenangebots seien in den meisten Schulkantinen mangelhaft, hatte die Fraktion ihren Antrag begründet. Länder und Kommunen seien oft nicht in der Lage, die Voraussetzungen für eine hochwertige Verpflegung an Schulen und Kindertagesstätten zu schaffen.
CRD-IV-Umsetzungsgesetz verabschiedet: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (17/10974, 17/11474) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13524, 17/13541) angenommen. Der Kurztitel des Gesetzes, in dessen offiziellem Titel die Jahreszahl 2012 durch 2013 ersetzt wurde, lautet CRD-IV-Umsetzungsgesetz, wobei CRD für "Capital Requirements Directive", also Richtlinie für Eigenkapitalanforderungen, steht. Ziel des Gesetzes ist es, die Widerstandskraft der Banken in Krisenfällen und Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu erhöhen, das Risikomanagement der Banken zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und die Offenlegungspflichten der Banken zu verbessern. Der Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf eine Reihe von Änderungen vor allem im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefbriefgesetz vorgenommen. Unter anderem enthält das Gesetz eine Regelung zur Begrenzung von Bonuszahlungen. Bei Enthaltung der Linksfraktion verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, wonach das Bundesfinanzministerium die Erlaubnis erhält, die Nummerierung der mit dem Gesetz umgesetzten EU-Richtlinie (CRD IV) und EU-Verordnung (CRR, Capital Requirements Regulation) sowie deren Fundstelle im Amtsblatt der EU nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag nachzutragen, falls die Nummerierung der Artikel der im EU-Amtsblatt veröffentlichten CRR und CRD IV von der im Gesetz verwendeten Nummerierung der Artikel von CRR und CRD IV abweicht und den Titel des Gesetzes an die amtliche Übersetzung anzupassen. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Grünen (17/13542) bei Enthaltung der Linken ebenso ab wie Entschließungsanträge der SPD (17/13543) und der Grünen (17/13524). Die SPD wollte, dass sich die Bundesregierung für eine verbindliche Schuldenbremse für Banken und für verbindliche Liquiditätskennziffern für Kreditinstitute einsetzt. Die Grünen forderten eine Schuldenbremse für Banken in Höhe von drei Prozent des Geschäftsvolumens bis 2017.
AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet: Gegen das Votum der Linken und bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (17/12294) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13395) angenommen. Mit diesem sogenannten AIFM-Umsetzungsgesetz wird ein Kapitalanlagengesetzbuch geschaffen, in dem die EU-Richtlinien über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) und über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften bertreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie) integriert werden. Das bisherige Investmentgesetz wird aufgehoben. Das Gesetz umfasst sowohl die Regulierung der Manager von OGAW wie von AIF als auch die Regulierung der offenen und geschlossene Investmentfonds selbst. Der Finanzausschuss hat unter anderem durchgesetzt, dass die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Immobilien-Sondervermögen nun börsentäglich statt nur vier Mal pro Jahr und die Rücknahme ebenfalls börsentäglich statt nur zu einem festen Termin pro Jahr möglich ist. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/13518) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13519). Beide Fraktionen wollten unter anderem den Schwellenwert für eine vereinfachte Regulierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften von 100 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro senken.
AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz angenommen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (17/12603, 17/13036) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13522) angenommen. Damit werden steuerrechtliche Regelungen und außersteuerliche Normen an das neue Kapitalanlagegesetzbuch angepasst. Der Finanzausschuss hat unter anderem durchgesetzt, dass offene Investmentkommanditgesellschaften auf Zwecke des Pension Asset Poolings beschränkt und der Bestandsschutz für Investmentvermögen befristet und modifiziert wird. Die Verwaltung von Investmentvermögen wird von der Umsatzsteuer befreit. Für ländliche Brandunterstützungsvereine wurde eine Freibetragsregelung eingeführt. Angehoben wurde der Höchstbetrag von Unterhaltsleistungen im Einkommensteuergesetz (Paragraf 33a Absatz 1 Satz 1) für die Veranlagungszeiträume 2013 (8.130 Euro) und 2014 (8.354 Euro).
Seearbeitsübereinkommen 2006 angenommen: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 (17/13059) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/13302) angenommen. Ziel ist es, weltweit einheitliche Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Handelsschiffen zu schaffen. Das Übereinkommen bietet für weltweit etwa 1,2 Millionen Seeleute auf über 65.000 Handelsschiffen die "Charta ihrer Arbeitnehmerrechte".
Abkommen mit Österreich über die Nachnutzung ehemaliger Grenzzollämter: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 23. Juli 2012 mit Österreich über die Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (17/12954) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/13346) zugestimmt. Die Grenzzollämter sollen als Binnenzollstellen weitergenutzt werden, um für die Wirtschaft weiterhin eine Zollabfertigung zu ermöglichen. Das Abkommen enthält Regelungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zollabfertigung und die Behandlung beschlagnahmter oder eingezogener Waren sowie über die Rechtsstellung der Bediensteten des Nachbarstaates im Gebietsstaat.
Flugpersonal in der Zivilluftfahrt: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 (17/13029) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13349) angenommen. Damit wird der Auftrag der Länder, fliegerärztliche Untersuchungsstellen anzuerkennen und ärztliche Sachverständige für die fliegerärztlichen Untersuchungen zu bestellen, aufgehoben. Statt der Länder nimmt nun das Luftfahrt-Bundesamt diese Aufgaben zentral wahr. In das Luftverkehrsgesetz wurde eine neue Regelung aufgenommen, um Daten über die Flugbegleiterbescheinigungen zu erfassen und zu speichern.
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (17/13031) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13350) angenommen. Mit dem Gesetz werden die Grundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben geschaffen. Das Eisenbahn-Bundesamt wird zur nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr bestimmt.
Verkehrsleistungsgesetz geändert: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes (17/13028) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13352) verabschiedet. Damit kann der Bund unter bestimmten Voraussetzungen von Verkehrsträgern Verkehrsleistungen etwa bei Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall wie einem terroristischen Anschlag anfordern. Durch die Einrichtung einer koordinierenden Behörde sollen künftig sicherheitsgefährdende Verfahrensdefizite behoben werden. Eine weitere Regelung soll eine eindeutige Kostenzuordnung ermöglichen.
Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation geändert: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1955 über die Internationale Finanz-Corporation (17/12953) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/13366) angenommen. Die Änderungen betreffen zum einen eine Kapitalerhöhung von 200 Millionen US-Dollar, zum anderen eine Anhebung der Basisstimmrechte der Entwicklungs- und Schwellenländer von 1,88 Prozent auf 5,55 Prozent, wodurch deren Mitsprache und Beteiligung gestärkt werden soll. Aufgabe der als eigenständige Tochter der Weltbank-Gruppe gegründeten Internationalen Finanz-Corporation (IFC) ist es, die Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungs- und Schwellenländern durch Vergabe von Darlehen, Eigenkapitalbeteiligungen, Garantien sowie eine Reihe innovativer Finanzprodukte zu kommerziellen Bedingungen zu fördern und Beratung anzubieten.
Bundesfernstraßenmautgesetz geändert: Gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 16. Mai den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (17/13027) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13465) verabschiedet. Im Gesetz wird die Erhebungspraxis der abschnittsweisen Berechnung und Rundung der Maut klargestellt und der Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen bei Überwachungsaufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr geregelt. Zur Mautberechnung heißt es unter anderem, die ermittelten Streckenlängen eines Mautabschnitts würden im Internet unter http://www.mauttabelle.de veröffentlicht.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 16. Mai Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 582 bis 589 übernommen (17/13260, 17/13261, 17/13262, 17/13263, 17/13264, 17/13265, 17/13266, 17/13267).
Schiffsunfalldatenbankgesetz verabschiedet: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Entwurf der Bundesregierung für ein Schiffsunfalldatenbankgesetz (17/13032) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/13532) verabschiedet. Damit wird die gesetzliche Grundlage zur Errichtung eines elektronischen Datenbanksystems für Schiffsunfälle geschaffen. Sämtliche Unfälle auf deutschen See- und Binnenwasserstraßen einschließlich der Unfälle mit Beteiligung von Sportfahrzeugen werden durchgängig erfasst. Das Unfallgeschehen wird künftig im Hinblick auf Gefahrenpotenziale, Unfallschwerpunkte und Mängel an Verkehrswegen, Schiffen und am Regelwerk systematisch ausgewertet.
Seeschiffbewachungsverordnung zugestimmt: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (17/13308) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/13525) zugestimmt. Die Verordnung regelt das Verfahren für die Zulassung privater Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen und die Anforderungen, die an diese Unternehmen gestellt werden. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten billigte das Parlament eine Verordnung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (17/13309) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/13525). Bei Enthaltung der Opposition forderte der Bundestag das Bundeswirtschaftsministerium auf, nach zwei Jahren die Erfahrungen mit der Seeschiffbewachungsverordnung zu prüfen, vor allem, ob eine Ausdehnung der Zulassungsdauer von zwei auf drei Jahre möglich ist. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll darüber hinaus nach zwei Jahren über die Erfahrungen mit der Verordnung berichten.
Neuausrichtung der Bundeswehr: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 16. Mai einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/13480) zur Regierungserklärung von Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) zu Stand und Perspektiven der Neuausrichtung der Bundeswehr abgelehnt. Die Fraktion hatte darin unter anderem gefordert, die Bundeswehr nicht weiter zum Instrument der Außenpolitik zu machen und dazu beizutragen, dass weitere Waffenlieferungen in den Nahen Osten unterbleiben. (vom/17.05.2013)