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Das Thema Mindestlohn steht erneut auf der Agenda des Bundestages. In einer einstündigen Debatte am Freitag, 7. Juni 2013, werden sich die Abgeordneten voraussichtlich ab 13.50 Uhr in erster Beratung mit Anträgen der Linksfraktion (17/13551) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13718) in erster Lesung beschäftigen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag einen bundesweiten Mindestlohn in Höhe von zehn Euro. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Lohnquote im Jahr 2012 um vier Prozentpunkte unter der des Jahres 2000 gelegen habe, was in etwa 80 Milliarden Euro ausmache, die in den Taschen der Arbeitnehmer fehlen.
"Deutschland braucht daher dringend einen Paradigmenwechsel, damit die Lohnquote wieder steigt", verlangt Die Linke. Von einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde könnten alleinstehende Vollzeitarbeitnehmer leben, ohne ihren Lohn aufstocken zu müssen. Und erst ab dieser Höhe erreiche man eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß.
Die Grünen wollen einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, um Lohndumping zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu schaffen.
Zur Debatte steht schließlich auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13719). Die Fraktion dringt darauf, mit einem einheitliche, gesetzlichen Mindestlohn Lohndumping zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu schaffen.
Ob dieser Antrag in der Sitzung direkt abgestimmt oder zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird, steht noch nicht fest. (che/07.06.2013)