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Um globale Steuergestaltungen und Regulierungslöcher geht es am Freitag, 7. Juni 2013, im Bundestag. Eine Stunde lang wollen die Abgeordneten ab 10.40 Uhr über einen Antrag der SPD-Fraktion (17/13716) debattieren, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, "nachdrücklich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzutreten, dass alle Staaten eine leistungsgerechte Besteuerung im Inland sicherstellen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung oder die aggressive Steuerplanung internationaler Konzerne nicht länger zum nationalen ,Geschäftsmodell‘ machen."
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Außerdem soll die Regierung eine durchgreifende Verbesserung der international geltenden Standards für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten vorantreiben. Hinsichtlich grenzüberschreitender Vermögensanlagen ist nach Ansicht der SPD-Fraktion ein umfassender automatischer Informationsaustausch erforderlich.
Die Fraktion schreibt in ihrem Antrag, dass Kapitalverkehrsfreiheit und moderne Finanzmärkte zu einer zunehmenden Integration der Weltwirtschaft geführt und Finanzkapital zu einem hochmobilen Gut gemacht hätten. Dagegen seien staatliche Befugnisse auf die jeweiligen nationalen Hoheitsgebiete begrenzt geblieben. Daraus hätten einige Länder und Rechtsgebiete ein "Geschäftsmodell" entwickelt.
Kennzeichen solcher Steuer- und Regulierungsoasen beziehungsweise Offshore-Finanzzentren seien ein striktes Bankgeheimnis, Niedrig- oder Nullsteuersätze und ein unregulierter Schattenbankensektor. Über die Finanzwirtschaft werde zum Nachteil anderer Staaten Wachstum und Wohlstand generiert. "Diese Fehlentwicklung muss mit Nachdruck bekämpft werden", fordert die SPD-Fraktion und formuliert das Ziel, "dass weltweit leistungsgerechte Steuern erhoben werden".
Die Auswirkungen der Politik der Steueroasen seien auch in Deutschland gravierend, stellt die SPD-Fraktion fest und schreibt: "International tätige Konzerne drücken ihre Steuerquote durch grenzüberschreitende Gewinnverlagerung weit unter die durchschnittliche Steuerbelastung inländischer Betriebe und sichern sich obendrein so Wettbewerbsvorteile."
Daher sei der Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung kein Selbstzweck. Erst Steuergerechtigkeit und solidarische Finanzierung des Gemeinwesens würden die Grundlage für einen handlungsfähigen Staat und die Verwirklichung wichtiger sozial- und wirtschaftspolitischer Ziele schaffen.
Zur weltweiten Durchsetzung uneingeschränkter Kooperation bei der Besteuerung heißt es, Ziel müsse ein umfassender Informationsaustausch sein, der eine Aufdeckung unbekannter Steuerfälle ermögliche. Zwar dürfe jedes Land seinen Bürgern ein striktes Bankgeheimnis garantieren, aber "ausländischen Staaten die zur Besteuerung notwendigen Daten zu verweigern, ist dagegen inakzeptabel".
Zeitnah müsse der Anwendungsbereich der europäischen Zinsrichtlinie auf alle Kapitaleinkünfte sowie alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt werden, und die Zinsbesteuerungsabkommen der EU mit der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino müssten entsprechend erweitert werden.
Im Inland verlangt die SPD-Fraktion einen neuen Ansatz zur steuerlichen Erfassung aus Deutschland abfließender Zahlungen, um Gewinnverlagerungen zu verhindern. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Zusammen mit diesem Antrag soll ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen (17/13717), Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen transparent zu machen, ein Country-by-Country-Reporting (länderbezogene Berichterstattung) in Deutschland einzuführen und in Europa voranzutreiben, zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
Gleiches gilt auch für einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zum Abkommen mit den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (17/13704).
Deutschland und die USA unterstützen einander auf der Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens Unterstützung in Steuersachen. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit halten es die Fraktionen für erforderlich, die Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere durch Ausbau des automatischen Informationsaustauschs.
Darüber hinaus sollen die Ziele, die die USA mit dem Gesetz vom 18. März 2010 über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten ("Foreign Account Tax Compliance Act", FATCA) verfolgen, auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden. (hle/05.06.2013)