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In der Kulturarbeit wird das Pommersche Landesmuseum (Foto) nach dem Vertriebenengesetz gefördert. © dpa
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) gibt am Donnerstag, 13. Juni 2013, zu Beginn der Sitzung des Bundestags um 9 Uhr eine 20-minütige Regierungserklärung mit dem Titel "Gelebte nationale Solidarität – 60 Jahre Bundesvertriebenengesetz" ab. Daran schließt sich eine auf eineinhalb Stunden veranschlagte Aussprache an, zu der unter anderem ein Antrag von CDU/CSU und FDP (17/13883) auf der Tagesordnung steht und abgestimmt wird.
Danach soll sich die Bundesregierung bei den Vereinten Nationen dafür einsetzen, dass der Weltflüchtlingstag am 20. Juni "um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung erweitert wird". Auch solle sie die Bundesstiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung§ in das zukünftige Gedenken angemessen einbinden, heißt es in der Vorlage weiter.
Ferner wird die Bundesregierung darin unter anderem dazu aufgefordert, das Bundesvertriebenengesetz "im Sinne aktueller Erfordernisse der Aufnahme und Integration der Aussiedler weiter zu modernisieren und dabei die Vertriebenen- und Aussiedlerorganisationen intensiv einzubeziehen".
In dem Antrag erinnern die beiden Fraktionen daran, dass vor 60 Jahren – am 5. Juni 1953 – das Bundesvertriebenengesetz in Kraft trat. Es stelle seitdem eine der tragenden gesetzlichen Grundlagen für die Rechte der deutschen Flüchtlinge, Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler dar. Sein Anliegen und seine Leistungen seien Teil der Politik der Kriegsfolgenbewältigung durch die Bundesrepublik.
"Kriegsfolgenbewältigung, das heißt die Aufarbeitung des Holocausts, der Folgen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sowie des Zweiten Weltkrieges war für den Deutschen Bundestag und sämtliche Bundesregierungen stets ein zentrales Anliegen", heißt es in der Vorlage weiter.
Dabei habe Kriegsfolgenbewältigung mehrere Aspekte: Von "übergeordneter Bedeutung" sei die "Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und der von Deutschland ausgehenden Aggressionskriege". Daneben stehe die Solidarität mit den Deutschen, "die wegen ihrer Volkszugehörigkeit ein besonders schweres Kriegsfolgenschicksal erlitten haben".
Eingelöst worden sei und werde "diese Solidarität durch Hilfen bei der Eingliederung von zwölf Millionen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen; die Aufnahme und Integration von bisher etwa 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedlern aus den Staaten Ost-, Südost- und Mittelosteuropas sowie aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion" auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes, die Unterstützung und Förderung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsstaaten der Aussiedler sowie die Sicherstellung des Erhalts und der Pflege des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa, heißt es in der Vorlage weiter.
Darin wird zudem der Antrag der Koalitionsfraktionen zum 60. Jahrestag der Charta der deutschen Heimatvertriebenen (17/4193) bekräftigt, "in dem die Tatsache gewürdigt wird, dass die Vertriebenen die Last der Kriegsschuld in besonderer Weise zu tragen hatten".
Zugleich wird auf die "Verpflichtung" verwiesen, "dass Flucht und Vertreibung von der gesamten Gesellschaft als Teil der deutschen Geschichte begriffen wird". Nach wie vor sei "ein Zeichen der Verbundenheit mit den Vertriebenen notwendig, um die Versöhnung zu vollenden und die Völkerverständigung zu stärken".
Auf der Tagesordnung steht zur abschließenden Beratung ferner ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/10511) zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Danach sollen Familienangehörige eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid in bestimmten Fällen auch ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache aufgenommen werden können.
Als Unterrichtung (17/13777) liegt zu der Debatte darüber hinaus der "Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012" vor. (sto/12.06.2013)