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Die SPD will Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide und Referenden auf Bundesebene ermöglichen. © dpa
In einer 90-minütigen ersten Lesung setzt sich der Bundestag am Freitag, 14. Juni 2013, mit zwei Gesetzentwürfen der SPD-Fraktion zur direkten Demokratie auseinander. Es geht dabei um einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum (17/13873) sowie um einen Gesetzentwurf über Abstimmungen des Bundesvolkes (17/13874).
Die Debatte wird ab 11.05 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die SPD betont in ihrem ersten Gesetzenwurf, dass der Wunsch in der Bevölkerung nach stärkerer Beteiligung wachse. Als Lücke werde empfunden, dass das Grundgesetz außer zur Neugliederung des Bundesgebietes und zur Ablösung des Grundgesetzes keine Volksabstimmung kenne.
Die Fraktion schlägt daher vor, das Grundgesetz zu ergänzen und zu ändern, um die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksinitaitive, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum auch auf Bundesebene.
Die SPD empfiehlt, den bisherigen Artikel 78 "Zustandekommen der Gesetze" zum Absatz 5 des Artikels 77 zu machen und den neuen Artikel 78 mit "Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, Referendum" zu überschreiben. Danach sollen 100.000 Abstimmungsberechtigte das Recht haben, den Bundestag mit einer Gesetzesvorlage oder einem anderen "bstimmten Gegenstand der politischen Willensbildung" zu befassen (Volksinitiative).
Kommt innerhalb von sechs Monaten das vorgeschlagene Bundesgesetz nicht zustande oder fasst der Bundestag keinen anderen entsprechenden Beschluss, so findet "auf Antrag der Vertrauenspersonen" ein Volksbegehren statt, wenn innerhalb von weiteren sechs Monaten mindestens eine Million Abstimmungsberechtigte unterzeichnen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Entspricht der Bundestag dem Volksbegehren innerhalb von sechs Monaten nicht, findet innerhalb weiterer sechs Monate ein Volksentscheid statt. Eine Million Abstimmungsberechtigte sollen das Recht erhalten, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz dem Volksentscheid zu unterwerfen.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf will die SPD den neuen Artikel 78 des Grundgesetzes in einfaches Recht umsetzen. Geregelt werden sollen darin das Demokratie- und Transparenzgebot für Volksinitiativen und Vertauenspersonen, die ausgewogene amtliche Information der Öffentlichkeit, Eintragungsverfahren und Fristen, die Gestaltung des Stimmzettels und des Abstimmungsprozesses, die Anhörungsrechte in Bundestag und Bundesrat und die Verschränkung der parlamentarischen mit der Volksgesetzgebung. (vom/12.06.2013)