Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Mit acht Anträgen und Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen zu den Themen Leiharbeit, Missbrauch von Werkverträgen und Lohndumping beschäftigt sich der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2013, ab etwa 16.10 Uhr in einer einstündigen Debatte. Vier der acht zu diskutierenden Vorlagen stammen dabei von der Fraktion Die Linke.
Die Debatte wird ab etwa 16.10 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In ihrem Antrag "Gleiche Arbeit – Gleiches Geld in der Leiharbeit" (17/12560) fordert sie unter anderem, den Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen, damit die Prinzipien "Equal Pay" und "Equal Treatment" ab dem ersten Einsatztag der Arbeitnehmer gelten können.
In dem Antrag "Statistische Ermittlung des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeit in Unternehmen" (17/9980) setzt sich die Fraktion für eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge ein.
In ihrem dritten Antrag mit dem Titel "Lohndumping im Einzelhandel stoppen – Tarifverträge stärken, Entgelte und Arbeitsbedingungen verbessern" (17/13104) verlangt die Fraktion, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen "unverzüglich" zu erleichtern. Branchenmindestlöhne dürften nicht daran scheitern, dass weniger als 50 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, so die Begründung der Linken.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen (17/12373) soll unter anderem gesetzliche Vermutungsregeln einführen, anhand derer leichter festgestellt werden kann, ob es sich bei Arbeitsverträgen um Scheinwerksverträge handelt oder nicht.
Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion beteiligen sich mit jeweils zwei Vorlagen an der Debatte. So wollen die Grünen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (17/13106) verhindern, dass unter dem Deckmantel von Werk- und Dienstverträgen Arbeitnehmer von ihren Firmen an andere verliehen werden. Solche Scheinverträge sollen nach dem Willen der Fraktion ausnahmslos nicht mehr unter den Schutz einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis fallen.
In ihrem Antrag "Bedingungen in Schlachthöfen verbessern" (17/11355) setzen sich die Grünen für einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ein und dafür, dass für bestimmte Arbeitsvorgänge auf Schlachthöfen die Zahlung von Stücklöhnen oder Akkordlöhnen verboten wird.
Die SPD verlangt in ihrem Antrag "Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen" (17/12378) einen Gesetzentwurf, der die Kriterien zur Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definieren sowie die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten für Fremdpersonal in den Unternehmen ausweiten soll.
In einem zweiten Antrag "Bedingungen bei Tiertransporten und in Schlachthöfen verbessern" (17/11148) setzt sich die Fraktion unter anderem dafür ein, die maximale Dauer der Tiertransporte im Inland, mit Ausnahme von Fischtransporten, auf vier Stunden zu begrenzen und den Einsatz von elektronischen Treibhilfen zu verbieten. Europaweit sollen solche Transporte auf acht Stunden begrenzt werden. Zudem fordert die SPD, die Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen zu verbessern und einen Mindestlohn einzuführen. (che/25.06.2013)