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Der Bundestag beschäftigt sich erneut mit dem Thema Organspende. Am Donnerstag, 27. Juni 2013, stehen drei entsprechende Anträge (17/13897, 17/12225, 17/11308) auf der Tagesordnung. Darin wollen alle Fraktionen das System der Organspende transparenter und sicherer gestalten. Für die Beratung sind 45 Minuten angesetzt. In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Abgeordneten, Manipulationen und bewusste Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Organen künftig als Straftatbestand zu behandeln.
Die Debatte beginnt voraussichtlich um 21.40 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Antrag sollen Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken gezogen werden. Die Abgeordneten schreiben, im Sommer des vergangenen Jahres hätten Untersuchungen "Auffälligkeiten" an drei von 24 Lebertransplantationszentren ans Licht gebracht.
Es habe Manipulationen und bewusste Verstöße gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organallokation mit dem Ziel gegeben, "eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn zu rücken". Seither seien die Organspendezahlen "eingebrochen". Alle Akteure seien nun gefordert, die Konsequenzen aus diesen Vorgängen zu ziehen; der Gesetzgeber müsse für "klare gesetzliche Vorgaben" sorgen.
In dem Antrag fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinien der Bundesärztekammer zum Transplantationsgesetz unter einen Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums stellt. Damit soll eine "staatliche Rechtsaufsicht über die Richtlinienerstellung" sichergestellt werden.
Gleichzeitig sei eine "einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf der Transplantationsmedizin" nötig - auch um die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine verbesserte und fundiertere Datenbasis zu stellen.
Neben der Aufnahme des Straftatbestands von Manipulationen und Richtlinienverstößen fordern die Abgeordneten auch einen jährlichen Bericht in den nächsten drei Jahren über "den Fortgang des eingeleiteten Reformprozesses, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin".
Außerdem soll der mit den Ländern begonnene Diskussionsprozess zum Informationsaustausch über berufs- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Gesundheitsdienstleister zwischen den Behörden fortgesetzt werden.
Die Linke will, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Organspende vorlegt, nach dem es künftig regelmäßige, unangekündigte Prüfungen in den Transplantationszentren und interdisziplinäre Transplantationskonferenzen geben soll.
Die Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich in ihrem Antrag dafür aus, dass die Koordination von Organtransplantationen und die Aufsicht über die an den Transplantationen beteiligten Einrichtungen in Deutschland "in die Hände einer juristischen Person öffentlichen Rechts" überführt wird, die der Rechtsaufsicht des Gesundheitsministeriums unterstehen solle.
Zu den drei Anträgen wird der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am Montag, 24. Juni 2013, eine Sachverständigenanhörung durchführen. (suk/21.06.2013)