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Der Bundestag stimmt am Freitag, 28. Juni 2013, im Anschluss an eine 45-minütige Debatte, die gegen 11.50 Uhr beginnt, über eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/14198) zum Entwurf von CDU/CSU und FDP für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz (17/11315) ab. Dadurch soll das bereits beschlossene Betreuungsgeld mit dem sogenannten Bildungssparen verknüpft werden. So erhalten diejenigen Eltern, die auf eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes verzichten, eine zusätzliche Prämie von 15 Euro pro Monat, wenn sie das Geld in private Altersvorsorge investieren oder für die spätere Ausbildung des Kindes ansparen. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Änderungsantrag (17/14211) vorgelegt, über den namentlich abgestimmt wird.
Die Debatte wird ab etwa 11.50 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes (17/13112) soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. In der am 22. März mehrheitlich verabschiedeten Initiative spricht sich die Länderkammer gegen die Einführung des Betreuungsgeldes aus. Der Bundesrat will die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August dieses Jahres rückgängig machen.
Nach Ansicht des Bundesrates setzt das Betreuungsgeld falsche bildungs- und integrationspolitische Anreize, "weil es Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe verschließt". Zudem werde damit ein finanzieller Anreiz gesetzt, die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern. Dies sei auch gleichstellungspolitisch "ein Schritt in die falsche Richtung", da vor allem Frauen davon betroffen seien.
Das Betreuungsgeld konterkariere somit die Bemühungen von Bund und Ländern, dem Fachkräftemangel "durch eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen", heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Haushaltsmittel stattdessen in den weiteren Ausbau und die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder einzusetzen.
Das Betreuungsgeld wird zum 1. August dieses Jahres eingeführt. Das entsprechende Gesetz (17/9917, 17/11404) hatte der Bundestag am 9. November 2012 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen den heftigen Widerstand der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Nach dem Gesetz sollen Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen, die Leistung erhalten.
In diesem Jahr soll das Betreuungsgeld zunächst 100 Euro pro Monat betragen, ab August 2014 dann 150 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Betreuungs- und Elterngeld ist ausgeschlossen. Das Betreuungsgeld kann somit ab dem 15. Lebensmonat des Kindes 22 Monate lang bezogen werden. Es wird auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. (aw/25.06.2013)