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Blick vom Beleuchterbalkon auf den Bundestagsadler und die Regierungsbank im Plenarsaal © DBT/studio kohlmeier
553 Gesetze hat der Bundestag in der zu Ende gehenden Wahlperiode verabschiedet. Davon hatte die Bundesregierung 434 eingebracht, der Bundestag 88 und der Bundesrat 17, wie aus der Statistik der Parlamentsdokumentation des Bundestages zum 1. September 2013 hervorgeht. 14 weitere Gesetzentwürfe sind entweder der Bundesregierung oder den Koalitionsfraktionen zuzuordnen. Dabei habelt es sich um wortgleiche Vorlagen, die sowohl von der Regierung als auch von der Koalition in die Beratung eingebracht wurden, von denen aber nur eine verabschiedet und die andere nicht ausdrücklich für erledigt erklärt worden ist, sodass die "Urheberschaft" des tatsächlich verabschiedeten Entwurfs – jedenfalls für die Statistik – unklar bleibt.
Von den 88 vom Bundestag selbst eingebrachten Gesetzentwürfen stammen 71 aus der Feder von CDU/CSU und FDP, zehn wurden von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht. Drei von fünf Gesetzentwürfen, bei denen sich die Oppositionsfraktion SPD dem Koalitionslager angeschlossen hatte, wurden verabschiedet. Nur zwei verabschiedete Gesetze gehen auf das Konto aller fünf Fraktionen, zwei weitere sind von Abgeordneten ohne die Beteiligung von Fraktionen initiiert worden. Vier gemeinsame Gesetzentwürfe von SPD und Grünen scheiterten bei der Abstimmung.
Die beiden Gesetze, die von allen fünf Fraktionen gemeinsam eingebracht und verabschiedet wurden, betreffen die Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche (17/11820), der der Bundestag am 31. Januar 2013 zugestimmt hatte, und die Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in Europaangelegenheiten, die das Parlament am 17. April 2013 billigte. Beiden Gesetzen gingen Urteile des Bundesverfassungsgerichts voraus, die Änderungen erforderlich machten.
Die beiden Gesetze, die von überfraktionellen Abgeordnetengruppen ohne Beteiligung ihrer Fraktionen eingebracht und vom Bundestag beschlossen wurden, betreffen zum einen die Präimplantationsdiagnostik und zum anderen die Organspende. Am 7. Juli 2011 verabschiedete der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 326 Abgeordneten einen von Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP) initiierten Gesetzentwurf von 215 Abgeordneten aller Fraktionen zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (17/5451). Er lässt den Gentest an Embryonen zu, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.
Am 25. Mai 2012 beschloss der Bundestag einen von 222 Abgeordneten, darunter den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU) und Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD), fraktionsübergreifend eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz (17/9030). Damit werden alle Bürger über 16 Jahre regelmäßig von ihren Krankenkassen zu einer freiwilligen Entscheidung aufgefordert, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen oder nicht, um so die Zahl der Organspender in Deutschland zu steigern.
Nur gut die Hälfte aller dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegten Gesetzentwürfe sind tatsächlich in das Bundesgesetzblatt eingegangen. Insgesamt hatten sich beide Kammern mit 900 Gesetzesvorhaben zu befassen, von denen 491 auf die Bundesregierung zurückgehen, 278 im Bundestag initiiert wurden und 131 als Gesetzesanträge der Länder im Bundesrat eingebracht wurden.
Beim Bundestag gingen 843 Gesetzentwürfe ein, neben 484 Regierungsvorlagen und den 278 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 81 Vorstöße der Länderkammer. Von den 278 Vorlagen aus dem Parlament gingen 75 auf das Konto von Bündnis 90/Die Grünen, 84 auf das Konto von CDU/CSU und FDP, 52 auf das der SPD und 41 auf das Konto der Linksfraktion.
Zu zwölf vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen verweigerte der Bundesrat seine Zustimmung. In einem Fall, es ging um die Beteiligung des Bundes an den Zahlungen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern (17/41) legte er Einspruch ein, der allerdings am 26. November 2010 vom Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 323 gegen 250 Stimmen zurückgewiesen wurde.
Die Statistik weist für die zurückliegenden vier Jahre 40 Vermittlungsverfahren aus, in denen der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen wurde, um Differenzen zwischen den beiden Kammern auszuräumen. 30 Mal hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, zehn Mal die Bundesregierung.
Die Zahl der im Parlament eingebrachten Anträge beläuft sich auf 1.962. Die meisten Anträge stellte die Fraktion Die Linke mit 583, gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen mit 572 und der SPD. Die SPD stellte 491, CDU/CSU und FDP stellten zusammen 166 Anträge. SPD und Grüne zusammen formulierten 44 Mal gemeinsame Forderungen in Anträgen, ebenso viele Anträge legte die Bundesregierung dem Parlament vor. In 41 Fällen einigten sich Union, SPD, FDP und Grüne auf gemeinsame Anträge, in zehn Fällen war zusätzlich die Linksfraktion mit von der Partie.
Abgeordnete stellten ohne Beteiligung der Fraktionen insgesamt vier, die drei Oppositionsfraktionen gemeinsam drei Anträge. Linke und Grüne einigten sich auf zwei gemeinsame Anträge.
Die Zahl der Entschließungsanträge, die entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht werden, belief sich auf 383. Mit 136 Entschließungsanträgen liegen hier Bündnis 90/Die Grünen vorne, vor der Linksfraktion mit 127 und der SPD mit 903.
Union und FDP legten gemeinsam 15 Entschließungsanträge vor, SPD und Grüne zusammen drei, Union, SPD und FDP zusammen zwei. Alle Fraktionen mit Ausnahme der Linksfraktion reichten zusammen vier Entschließungsanträge ein, die drei Oppositionsfraktionen sowie Abgeordnete ohne Fraktionsbeteiligung jeweils einen Entschließungsantrag.
Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 131 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen.
In 71 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, und in 69 Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.
Die meisten der 54 Großen Anfragen an die Bundesregierung stelle die SPD mit 24, gefolgt von der Linksfraktion mit 14 und den Grünen mit 13. CDU/CSU und FDP stellten gemeinsam zwei Große Anfragen, die drei Oppositionsfraktionen zusammen eine. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten.
Kleine Anfragen, von denen es 3.592 gab, kamen zum großen Teil von der Linken (1.659) und den Grünen (1.434) sowie von der SPD (457). 38 Kleine Anfragen stellten Union und FDP gemeinsam, drei die SPD und die Grünen gemeinsam und eine alle drei Oppositionsfraktionen gemeinsam. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden im Plenum nicht beraten.
Die Abgeordneten stellten 19.373 schriftliche und 6.057 mündliche sowie 107 dringliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten SPD-Abgeordnete (7.239), Grüne (5.581) und Linke (5.296), gefolgt von Unionsabgeordneten (835) und FDP-Abgeordneten (417). Fünf schriftliche Fragen stellte Wolfgang Nešković als fraktionsloser Abgeordneter.
Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von SPD-Abgeordneten, dicht gefolgt von Abgeordneten der Grünen (2.278) und der Linksfraktion (1.376). Unionsabgeordnete stellten 76, FDP-Parlamentarier 33 mündliche Fragen. Die meisten dringlichen Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, kamen von Abgeordneten der Linken (50), der Grünen (38) und der SPD (17). Unionsabgeordnete stellten zwei dringliche Fragen. (vom/10.09.2013)