Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der 18. Deutsche Bundestag setzt sich aus 631 Abgeordneten zusammen. Das ist ein Mandat mehr, als im vorläufigen amtlichen Endergebnis in der Wahlnacht am 23. September bekanntgegeben worden war. Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat in seiner dritten öffentlichen Sitzung in diesem Jahr am Mittwoch, 9. Oktober 2013, einstimmig das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl vom 22. September festgestellt.
Das zusätzliche Mandat kommt der SPD-Fraktion zugute, die nun über 193 Abgeordnete statt zunächst 192 Abgeordnete verfügt. Als 631. Abgeordneter gewählt ist Dr. Jens Zimmermann, der auf Platz 15 der hessischen Landesliste (Wahlkreis Odenwald) kandidiert hatte. Die Zahl der Ausgleichsmandate für die SPD-Fraktion hat sich damit von neun auf zehn erhöht.
Für die übrigen Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen konnten und damit in den Bundestag einziehen, bleibt es bei der Sitzzuteilung, die sich schon aus dem vorläufigen Ergebnis ergeben hatte: Die CDU verfügt über 255 Mandate, die CSU über 56, die gemeinsame Fraktion damit über 311 Mandate. Die Linke erhielt 64 Mandate, Bündnis 90/Die Grünen stellen 63 Abgeordnete.
Von den 631 Abgeordneten wurden 299 in den jeweiligen Wahlkreisen direkt gewählt, 332 zogen über die Landeslisten ihrer Parteien ins Parlament.
Die Zahl der Landeslisten-Mandate beträgt bei der CDU 64, bei der SPD 135, bei der Linken 60, bei Bündnis 90/Die Grünen 62 und bei der CSU elf. Die CDU konnte 34,1 Prozent der Zweitstimmen (2009: 27,3 Prozent) auf sich vereinigen, die SPD 25,7 Prozent (SPD: 23,0 Prozent), Die Linke 8,6 Prozent (2009: 11,9 Prozent), Bündnis 90/Die Grünen 8,4 Prozent (2009: 10,7 Prozent) und die CSU 7,4 Prozent (2009: 6,5 Prozent). Das bedeutet für CDU und CSU zusammen einen Zweitstimmenanteil von 41,5 Prozent.
Von den Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen und auch keine drei Direktmandate erhalten und somit den Einzug ins Parlament verpasst haben, entfielen auf die FDP 4,8 Prozent (2009: 14,6 Prozent), auf die Alternative für Deutschland (AfD) 4,7 Prozent (2009 nicht teilgenommen), auf die Piraten 2,2 Prozent (2009: 2,0 Prozent), auf die NPD 1,3 Prozent (2009: 1,5 Prozent), auf die Freien Wähler ein Prozent (2009 nicht teilgenommen), auf die Tierschutzpartei und die ÖDP je 0,3 Prozent, auf die Republikaner, auf pro Deutschland und auf Die Partei je 0,2 Prozent, auf die Rentnerpartei, die Bayernpartei, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die "Volksabstimmung" und die Partei der Vernunft je 0,1 Prozent. Der Zweitstimmenanteil von zehn weiteren Parteien beträgt jeweils 0,0 Prozent.
Die Zahl der Wahlberechtigten betrug insgesamt 61.946.900 Personen, von denen 44.309.925 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Damit bleibt es im Ergebnis bei einer Wahlbeteiligung von 71,5 Prozent (2009: 70,8 Prozent). Die Zahl der ungültigen Zweitstimmen beläuft sich auf 583.069, was einem Anteil von 1,3 Prozent entspricht (2009: 1,4 Prozent).
Bundeswahlleiter Egeler erklärte eingangs, dass in Hamburg festgestellte Veränderungen bei der Überprüfung der Stimmenauszählung zu einem zusätzlichen Listenplatz für die SPD geführt habe. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis konnten sich alle im Bundestag vertretenen Parteien und auch die FDP um einen Zuwachs bei den gültigen Zweistimmen im vierstelligen Bereich freuen.
Egeler berichtete von Beschwerden über nicht oder verspätet zugegangene Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen in Hamburg und Berlin. Vermehrt sei es zu Nachzählungen einzelner Stimmbezirke gekommen. So seien in Hamburg rund 70.000 Briefwähler nicht erfasst worden. In Bremen seien in 29 Wahlbezirken Nachzählungen erforderlich geworden. Egeler wies zudem auf Pannen hin, die aus einigen anderen Bundesländern gemeldet worden seien.
Nach seinem Eindruck sind Wahlvorstände zunehmend überfordert und sollten auf ihre Tätigkeit künftig besser vorbereitet werden. Besorgt zeigte er sich weniger über die Vielfalt von Pannen und Unregelmäßigkeiten, die es auch früher schon gegeben habe, als vielmehr über deren Häufung. Insgesamt unterstrich er aber auch, dass dies bei rund 630.000 Wahlhelfern in etwa 90.000 Stimmbezirken nur sehr wenige betreffe.
Aus seiner Sicht sind die Vorkommnisse nicht auf die rechtlichen Regelungen, sondern auf die Wahlorganisation zurückzuführen. So würden zunehmend private Dienstleister für den Hin- und Abtransport der Wahlbriefe eingesetzt. Er riet dazu, über die Verträge mit den Dienstleistern und über eine Qualitätskontrolle vor Schließung der Wahllokale zu reden.
Der Anteil der Briefwähler habe 2009 noch 21,4 Prozent betragen, in diesem Jahr aber schon 24 Prozent. Hier seien Transportwege und Dienstleister zwischengeschaltet, was eine Gefahrenquelle darstelle. Der Trend zu einer steigenden Zahl von Briefwählern halte seit einigen Wahlperioden an. Egeler will nun mit den Landeswahlleitern erörtern, wie die Prozesse verbessert werden können.
Nach Prüfung der Unterlagen gebe es für ihn keinen Anlass, Einspruch gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag einzulegen, betonte der Bundeswahlleiter. Die Bürgerinnen und Bürger hätten die Möglichkeit, bis zu zwei Monate nach dem Wahltag Beschwerden gegen die Wahl mit einer Begründung beim Deutschen Bundestag einzureichen. (vom/10.10.2013)