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Der Präsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Es wird für Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden. Die Bundestagspräsidenten und ihre Stellvertreter werden in der konstituierenden Sitzung des Bundestages gewählt, also direkt in der ersten Sitzung des neuen Parlaments.
Traditionell wird der Bundestagspräsident von der stärksten Fraktion gestellt. Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) ist seit 2005 Präsident des Deutschen Bundestages und wurde am 22. Oktober 2013 erneut in dieses Amt gewählt.
Zu den Stellvertretern des Bundestagspräsidenten wurden für die Unionsfraktion der CDU-Abgeordnete Peter Hintze (CDU) sowie der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer (CSU) gewählt. Für die SPD-Fraktion die Parlamentarierinnen Edelgard Bulmahn und Ulla Schmidt. Für die Fraktion Die Linke bekleidet Petra Pau einen der Stellvertreterposten und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Claudia Roth.
Zusammen mit dem Bundestagspräsidenten bilden die Stellvertreter das Präsidium. Sie sind zugleich Mitglieder des Ältestenrates. Dieser ist das wichtigste Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments.
Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen. Es wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten.
Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag und damit die Legislative. Protokollarisch bekleidet er nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat – vor dem Bundeskanzler und dem Bundesratspräsidenten. Der Präsident setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Das Parteiengesetz hat ihm diese Exekutivaufgabe übertragen.
Eine der zentralen und wohl auch bekanntesten Aufgaben des Bundestagspräsidenten ist die Leitung der Parlamentssitzungen. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednerinnen und Rednern das Wort.
Insgesamt sorgt der Präsident für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen. Er darf zum Beispiel Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen.
Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidenten in der Regel alle zwei Stunden ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den sogenannten amtierenden Präsidenten über.
Die Aufgaben des Bundestagspräsidenten gehen über die neutrale und unparteiische Leitung der Plenarsitzungen weit hinaus. Als Repräsentant des ganzen Hauses vertritt er den Bundestag auch nach außen. Er wird zu Staatsempfängen eingeladen, hält Reden bei wichtigen politischen und gesellschaftlichen Anlässen und wahrt die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder.
Der Präsident steht auch an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Er ist der oberste Dienstherr der rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundestages und übt die Polizeigewalt und das Hausrecht in den Gebäuden des Parlaments aus. (eis/22.10.2013)