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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) gibt in der zweiten Sitzung des neuen Bundestages am Montag, 18. November 2013, eine Regierungserklärung zum EU-Gipfel "Östliche Partnerschaft" ab. Der 18. Deutsche Bundestag hatte sich am 22. Oktober konstituiert. Als weiterer Tagesordnungspunkt ist eine Debatte über die Abhöraktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes vorgesehen.
Die Sitzung wird ab 13.30 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Östliche Partnerschaft: Die derzeit geschäftsführend im Amt tätige Bundeskanzlerin bezieht sich in ihrer 20-minütigen Regierungserklärung ab 13.30 Uhr auf das bevorstehende Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 28. und 29. November in der litauischen Hauptstadt Wilna. Im Anschluss findet eine 90-minütige Aussprache zur Regierungserklärung statt. Am 7. Mai 2009 hatten Deutschland und seine europäischen Partner in Prag gemeinsam mit den Nachbarstaaten Ukraine, Moldau, Georgien, Weißrussland, Armenien und Aserbaidschan die "Östliche Partnerschaft" ins Leben gerufen, um die politische Assoziierung und die wirtschaftliche Integration mit den genannten östlichen Nachbarstaaten voranzubringen. Aus Sicht der Bundesregierung bietet die Partnerschaft Gelegenheit, die genannten Staaten auf der Basis gemeinsamer Werte auf ihrem Weg zu demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaften zu unterstützen. Die "Östliche Partnerschaft" fördere den eingeschlagenen Reformkurs und biete die Unterstützung der EU an, dem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel in den Partnerländern zusätzliche Impulse zu verleihen. Die Linke hat einen Entschließungsantrag (18/64) zur Regierungserklärung vorgelegt, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, der Freigabe der nächsten Kredittranche der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) nicht zuzustimmen und auf eine grundlegende Revision des Memorandums zwischen der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds einerseits und der Regierung Portugals andererseits hinzuwirken. Portugal habe sich zu einem weitreichenden Sozialabbau und zusätzlichen Privatisierungen verpflichtet, damit am 19. November die neue Kredittranche von 5,6 Milliarden Euro freigegeben werden könne, so die Fraktion.
NSA-Abhöraktivitäten: Ab etwa 15.30 Uhr steht eine 90-minütige vereinbarte Debatte über die NSA-Abhöraktivitäten und die Auswirkungen auf Deutschland sowie die transatlantischen Beziehungen auf der Tagesordnung. Die National Security Agency (NSA) ist der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Behörde steht im Verdacht, flächendeckend deutsche Bürger und Politiker zu überwachen. Die Linksfraktion hat einen Entschließungsantrag (18/56) vorgelegt, in dem unter anderem gefordert wird, alle US-Militäreinrichtungen in Deutschland, von denen bekannt sei, dass sie für "Ausspähaktionen, Drohnenangriffe, völkerrechtswidrige Kriege und CIA-Folterflüge" benutzt worden seien, umgehend zu schließen. Auch Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/65) vorgelegt, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, die Vorwürfe der massenhaften Überwachung innerdeutscher Kommunikation durch Geheimdienste umfassend und möglichst transparent aufzuklären und alles zu unternehmen, um Straftaten verfolgen zu lassen, den Grundrechtsschutz der Bürger sicherzustellen und einen sofortigen Stopp des Ausspionierens von Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erreichen.
Einsetzung von Ausschüssen: Im Anschluss stimmt der Bundestag ohne Aussprache über Anträge der Linksfraktion zur Einsetzung von Ausschüssen (18/54) und zur Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen (18/53) ab. Die Linke will folgende neun Ausschüsse bereits einsetzen: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (12 Mitglieder), Petitionsausschuss (26 Mitglieder), Auswärtiger Ausschuss (37 Mitglieder), Haushaltsausschuss (41 Mitglieder), Verteidigungsausschuss (34 Mitglieder), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (35 Mitglieder), Innenausschuss (37 Mitglieder), Rechtsausschuss (37 Mitglieder) und Finanzausschuss (37 Mitglieder). Auch solle die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen sowie die Verteilung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Sainte Laguë/Schepers) berechnet werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. (eis/vom/18.11.2013)