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Dr. Angela Merkel (CDU) bleibt Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag hat sie am Dienstag, 17. Dezember 2013, mit 462 von 621 abgegebenen Stimmen zur Kanzlerin in der 18. Wahlperiode gewählt. In der geheimen Wahl mit verdeckten Stimmkarten gab es 150 Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Zuvor hatte Bundespräsident Joachim Gauck Angela Merkel nach Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes als Bundeskanzlerin vorgeschlagen.
Im Anschluss an die Wahl folgte die Ernennung zur Bundeskanzlerin durch den Bundespräsidenten in dessen Amtssitz Schloss Bellevue. Die Vereidigung Merkels vor dem Deutschen Bundestag und den Mitgliedern des Bundesrates nahm daraufhin Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert vor (Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Angela Merkel leistete den Amtseid nach Artikel 56 des Grundgesetzes: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Danach ernannte Bundespräsident Gauck in seinem Amtssitz die Mitglieder des neuen Bundeskabinetts:
Abschließend gab Norbert Lammert vor dem Bundestag die Bildung der Bundesregierung aufgrund eines Schreibens des Bundespräsidenten bekannt. Anschließend vereidigte der Bundestagspräsident die neuen Bundesministerinnen und Bundesminister. (vom/17.12.2013)