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Mit einer ersten Gesetzesinitiative nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung sollen zum Jahresende drohende Preissteigerungen im Gesundheitssystem verhindert werden. Die Fraktionen von Union und SPD brachten dazu zwei Gesetzentwürfe (18/200, 18/201) in den Bundestag ein, über die am Mittwoch, 18. Dezember 2013, im Plenum erstmals beraten wurde.
Unstrittig ist, das sogenannte Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel zunächst bis Ende März 2014 zu verlängern, das ansonsten Ende dieses Jahres auslaufen würde. Auch die Opposition von Linksfraktion und Grünen stimmte wegen der Eilbedürftigkeit einem verkürzten Verfahren zu, um das Gesetz rechtzeitig verabschieden zu können. Das Preismoratorium soll verhindern, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu.
Geplant ist ferner, den gesetzlich vorgeschriebenen Mengenrabatt für Medikamente von sechs auf sieben Prozent zu erhöhen. Bis Ende dieses Jahres gelten aufgrund einer befristeten Ausnahmebestimmung allerdings noch Herstellerabschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent. Im Gegenzug wird künftig darauf verzichtet, Medikamente, die schon länger auf dem Markt sind, einer Nutzenbewertung zu unterwerfen. Dieses aufwendige Verfahren zulasten der Pharmaindustrie soll in der Zukunft für den sogenannten Bestandsmarkt entfallen.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sprach von einem guten Kompromiss. Bei der Bewertung neuer Medikamente müsse sich zeigen, dass diese besser seien als die alten. Gleichzeitig werde das Verfahren für den Bestandsmarkt korrigiert. Davon profitierten letztlich die Beitragszahler.
Ähnlich äußerte sich für die SPD-Fraktion Prof. Dr. Karl Lauterbach, der darauf hinwies, dass der Zwangsrabatt langfristig sichergestellt werde. Der Rabatt könne gegebenenfalls weiter erhöht werden. Lauterbach wertete die Vorlage als "Gesetz mit Augenmaß". Er fügte hinzu, die Große Koalition wolle gerade in der Gesundheitspolitik viel bewegen: "Wir wollen keine kleinen Brötchen backen."
Kritik kam von der Opposition. Die Linke-Abgeordnete Kathrin Vogler sagte, mit dem Verzicht auf die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt werde ein Instrument zur Qualitätssicherung aus der Hand gegeben. Das sei "Politik für die Aktionäre, nicht für die Bürger".
Grüne und Linke rügten überdies, dass von einer Aufstockung des Zwangsrabatts von sechs auf sieben Prozent die Rede sei, obgleich der Rabatt derzeit ja bei 16 Prozent liege. Vogler sprach von fragwürdigen "Rechenkünsten". Der Rabatt werde faktisch gesenkt und nicht erhöht, dies sollte auch ehrlich gesagt werden.
Auch Harald Terpe gab für Bündnis 90/Die Grünen zu bedenken, dass mit der Rabattänderung von 16 auf sieben Prozent erst einmal eine Kostensteigerung verbunden sei. Er lobte jedoch, dass es gelungen sei, ein eilbedürftiges Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen. Damit hätten die neuen Parlamentarier "eine erste Bewährungsprobe gut bestanden".
Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke sagte, es gelte, eines der besten Gesundheitssysteme der Erde zu sichern. Gerade patentgeschützte Arzneimittel kosteten viel Geld, deswegen müsse sich jedes neue Medikament einer Nutzenbewertung unterziehen. Dieses Prinzip sei erfolgreich und habe schon Einsparungen in Millionenhöhe bewirkt.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen. (pk/18.12.2013)