Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Bei achten Direktwahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 25. Mai 2014, treten in Deutschland insgesamt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen an. Dies haben die beiden ersten Sitzungen des Bundeswahlausschusses unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler am 14. März und 3. April ergeben. Die Stimmzettel enthalten in jedem Bundesland aber 25 Wahlvorschläge, da die CDU in 15 Bundesländern außer Bayern und die CSU nur in Bayern antritt.
Deutschland stehen im Europaparlament 96 von 751 Sitzen zur Verfügung. Um diese Sitze bewerben sich 726 Männer und 327 Frauen. Die Europaabgeordneten sollen die Interessen von 507 Millionen EU-Bürgern aus 28 Mitgliedstaaten vertreten.
Derzeit zählt das Europaparlament noch 766 Sitze. Im Vertrag von Lissabon ist geregelt, dass die Zahl der Mandate ab der neuen Wahlperiode nur noch 751 beträgt. Die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten bestimmt die Zahl der Abgeordneten. Aus den "kleinsten" EU-Staaten kommen sechs Abgeordnete (Estland, Zypern, Luxemburg, Malta). Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland mit 96 mit Abstand die meisten Abgeordneten.
Es folgen Frankreich mit 74 und Großbritannien sowie Italien mit je 73 Abgeordneten. Spanien stellt 54, Polen 51 und Rumänien 32 Parlamentarier. Aus den Niederlanden kommen 26 , aus Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal je 21 und aus Schweden 20 Abgeordnete. Auf den weiteren Plätzen folgen Österreich (18), Bulgarien (17), Dänemark, die Slowakei und Finnland (jeweils 13), Irland, Kroatien und Litauen (jeweils elf) sowie Lettland und Slowenien mit je acht Abgeordneten.
Bei der Sitzverteilung nach Ländern gilt das Prinzip der "degressiven Proportionalität". Es bedeutet, dass die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedstaaten relativ "besser" im EU-Parlament vertreten sind als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedstaaten. Etwas ähnliches gibt es im deutschen Bundesrat, in dem auch die kleineren Bundesländer "relativ besser" vertreten sind als die größeren Länder.
Der Bundeswahlleiter hat ein Sonderheft "Die Wahlbewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland 2014" herausgegeben, das kostenlos als PDF-Datei unter www.bundeswahlleiter.de heruntergeladen werden oder für 18 Euro im Buchhandel erworben werden kann.
Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Sie richtet sich nach der Zahl der Stimmen, die sie bei der letzten Wahl zum Europaparlament 2009 im betreffenden Bundesland erzielt haben. Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die an der letzten Europawahl nicht teilgenommen hatten, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Auf dem ersten Platz steht in 13 Ländern die CDU, in Bayern die CSU. In Brandenburg rangiert Die Linke auf Platz eins, in Bremen die SPD. Platz zwei belegt in zehn Ländern die SPD in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Die Linke, in Bremen die CDU und in Berlin die Grünen.
Den dritten Platz nehmen in acht Ländern die Grünen ein. Die SPD belegt in fünf Ländern den dritten Platz, die CDU in Brandenburg, Die Linke im Saarland und die FDP in Rheinland-Pfalz. Auf dem vierten Platz wird in 13 Ländern die FDP geführt, in Brandenburg und Rheinland-Pfalz sind die Grünen auf Platz vier und in Berlin Die Linke.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können an der Wahl teilnehmen. Sie müssen entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem anderen EU-Staat eine Wohnung gehabt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten haben, wobei auf die Dreimonstafrist ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in Deutschland angerechnet wird.
Oder sie haben nach dem 14. Geburstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten, wenn dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Sie können aber auch dann wählen, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind. Wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat und wählen will, muss sich bis spätestens 4. Mai in das Wählerverzeichnis der letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen.
In einem besonderen Formular müssen sie eidesstattlich versichern, dass sie wahlberechtigt sind (das Antragsformular gibt es auf www.bundeswahlleiter.de). Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden (E-Mail oder Fax reicht nicht).
Nach Eintrag in das Wählerverzichneis erhalten die Auslandsdeutschen Briefwahlunterlagen von ihren Gemeinden zugesandt. Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Brief wählen. Dazu muss bei der Gemeindebehörde ein Wahlschein beantragt werden. Das kann auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail geschehen, allerdings nicht telefonisch
Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeigig an die voradressierte Stelle übersandt werden, dass der Wahlbrief dort am 25. Mai bis spätestens 18 Uhr eintrifft. Zum Teil bieten die deutschen Auslandsvertretungen an, die Wahlbriefe nach Deutschland zu befördern.
Insgesamt sind in Deutschland rund 64,4 Millionen Bürger wahlberechtigt, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer. 61,4 Millionen sind Deutsche, rund 2,9 Millionen sind Bürger anderer EU-Staaten, die in Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben wollen.
Rund 5,2 Millionen junge Menschen können in Deutschland erstmals an einer Europawahl teilnehmen, darunter 4,7 Millionen Deutsche und 500.000 weitere EU-Bürger. Unter den deutschen Erstwählern sind 2,3 Millionen Frauen und 2,4 Millionen Männer, unter den Erstwählern aus anderen EU-Staaten etwa 300.000 Männer und 200.000 Frauen.
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen auch ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ausgegeben. Die Schablone kann über die bundesweite Hotline des DBSV (01805/666456, 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder direkt bei den Landesvereinen des DBSV angefordert werden.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt. An der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder im Großdruck.
So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in der Wahkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte die Schablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel auszufüllen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, etwa auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum für Gehbehinderte barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum gewählt werden. (vom/28.04.2014)