Kältmittel R1234yf in Auto-Klimaanlagen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort - 14.04.2014

Berlin: (hib/JOH) Die inhaltliche Stoffbewertung des umstrittenen Autoklimaanlagen-Kältemittels R1234yf durch die deutschen Chemikalienbehörden ist noch nicht abgeschlossen. Noch würden weitere Informationen zur Bewertung der Risiken benötigt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/1032) auf eine Kleine Anfrage (18/867) der Fraktion Die Linke.

Die deutschen Behörden hätten einen entsprechenden Entscheidungsentwurf erstellt, über den auf EU-Ebene beraten werde. Über den Zeitplan der Europäischen Kommission lägen der Bundesregierung keine Informationen vor. Auf die Frage der Linken-Abgeordneten, ob die Bundesregierung aufgrund der Risiken ein deutschlandweites Anwendungsverbot für R1234yf erwäge, entgegnet diese, aufgrund der derzeit vorliegenden Datenlage sei ein Verbot von R1234yf in mobilen Klimaanlagen nicht ausreichend begründbar. Im übrigen halte sie nationale Beschränkungen weder für sinnvoll noch für EU-rechtlich zulässig.

Die Fragesteller hatten darauf hingewiesen, dass sich das bisher von der deutschen Automobilindustrie für Autoklimaanlagen favorisierte Kältemittel R1234yf nach Leckageversuchen der Daimler AG als „explosiv unter Betriebsbedingungen von Kraftfahrzeugen“ gezeigt habe. Aktuell habe sich die Automobilindustrie größtenteils gegen das Mittel entschieden. Nach Angaben der Bundesregierung verwendeten bis zum 28. Februar 2014 insgesamt 120.097 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge R1234yf in ihren Klimaanlagen, insbesondere Fahrzeuge der Marken Hyundai, Nissan und Kia.

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