Ermittlungen im EU-Ausland

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage - 29.04.2014

Berlin: (hib/KOS) Mit Hilfe eines umfangreichen Fragenkatalogs unterzieht die Linke die „Europäische Ermittlungsanordnung“ (EEA), die in der EU grenzübergreifende strafrechtliche Ermittlungen erleichtern und ausweiten soll, einer kritischen Prüfung. In einer Kleinen Anfrage (18/1179) will die Oppositionspartei von der Regierung u. a. wissen, welche Erwartung sie in die EEA setzt, ob diese EU-Richtlinie überhaupt nötig ist und inwiefern ohne eine solche Brüsseler Vorgabe die transnationale Verfolgung von Kriminalität behindert wird. Die Regierung soll Auskunft geben, wie es bei der EEA um die Gewährleistung der Grundrechte steht, wie der Datenschutz gewährleistet wird, ob ein EU-Land über die EEA den „Einsatz eigener Spitzel in Deutschland anordnen könnte“, wie die Überwachung der Telekommunikation praktiziert wird oder wie weitreichend Finanztransaktionen ausgespäht werden.

Die EEA wurde im Februar 2014 vom EU-Parlament befürwortet und muss noch vom Ministerrat gebilligt werden. Im Kern regelt diese Richtlinie die Umsetzung polizeilicher und justizieller Ermittlungen einer Mitgliedsnation („Anordnungsstaat“) in einem anderen EU-Land („Vollstreckungsstaat“). Wie es in der Anfrage heißt, müsse die Vollstreckungsbehörde eine an sie übermittelte EEA „ohne jede weitere Formalität“ anerkennen. Nach den Erläuterungen der Linken kann es bei den Ermittlungen im EU-Ausland u. a. darum gehen, gegen verdächtige Personen Repressalien zu verhängen, die Justizinstanzen zur Herausgabe von Beweismitteln zu bewegen, Vernehmungen per Video- oder Telephonkonferenz zu organisieren oder die „zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen“ zu ermöglichen. Auch könne ein Vollstreckungsstaat veranlasst werden, Polizisten mit falschen Papieren einzusetzen.

Kritisch setzt sich die Oppositionspartei zudem mit der Ausforschung von Finanztransaktionen auseinander. Im Rahmen der EEA könnten künftig in einer anderen EU-Nation bei Banken Daten recherchiert werden. Diese Finanzabfrage sei laut der geplanten Brüsseler Richtlinie „weit auszulegen“, moniert die Linke. Nicht nur verdächtige Personen dürften dabei ausgespäht werden, sondern „alle anderen Personen“, sofern die Behörden solche Informationen „für notwendig erachten“. Die Fraktion verweist auf eine Passage im EEA-Text, wonach Maßnahmen ergriffen werden sollen, damit die Kreditinstitute „die betroffenen Bankkunden oder sonstige Dritte nicht davon in Kenntnis setzen“.

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