Abkommen mit USA zur Verbrechensbekämpfung

Inneres/Antwort - 30.04.2014

Berlin: (hib/STO) Die „Umsetzung des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1037). Wie die Fraktion darin schrieb, sieht das 2008 unterzeichnete Abkommen automatisierte Abfragen der nationalen Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu Zwecken der Verfolgung „schwerwiegender Kriminalität“ vor. In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob inzwischen die Einzelheiten der technischen Ausgestaltung für den automatisierten Abruf von daktyloskopischen Daten geregelt sind. Das sogenannte Administrative and Technical Implementation Agreement sei am 25. Juni 2012 gezeichnet worden. Die Einzelheiten der technischen Ausgestaltung für den automatisierten Abruf von DNA-Profilen sind laut Antwort noch nicht geregelt.

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