Regierung will die Zahlungsmoral erhöhen

Eine handschriftliche ausgefüllte Rechnung

Höhere Verzugszinsen und eine pauschale Strafgebühr im Fall überschrittener Zahlungsfristen sollen private Unternehmen und öffentliche Auftraggeber künftig anhalten, ihre Rechnungen schneller zu begleichen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag am Freitag, 9. Mai 2014, in erster Lesung diskutieren will. Die 45-minütige Debatte beginnt voraussichtlich um 14 Uhr.




Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mit der Vorlage will die Regierung eine im Jahr 2011 vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat verabschiedete Brüsseler Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr in das nationale Recht integrieren.

"Zahlungsmoral verbessern"

"Mit dem Gesetz soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden", sagt Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Der SPD-Politiker: "Eine bessere Zahlungsmoral stärkt die Liquidität und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen."

Der Entwurf der Regierung regelt die Konsequenzen in jenen Fällen neu, in denen private Firmen oder staatliche Auftraggeber gegenüber Unternehmen in Zahlungsverzug geraten, die eine Leistung erbringen. Die Folgen eines Überschreitens der Zahlungsfristen werden verschärft, indem der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben wird. Zudem will die Regierung im Falle eines Zahlungsverzugs Gläubigern gegenüber säumigen Schuldnern den Anspruch auf eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro gewähren.

Verschärfte Wirksamkeitskontrolle

Über eine "verschärfte Wirksamkeitskontrolle" will die Gesetzesvorlage auch Vereinbarungen strenger regeln, bei denen sich private Unternehmen und öffentliche Instanzen von Auftragnehmern verlängerte Zahlungsfristen einräumen lassen. Wie es in dem Entwurf heißt, besteht eigentlich die Pflicht, Rechnungen sofort zu begleichen. Die Regierung will nun die Möglichkeit einschränken, diese Auflage zu umgehen und Zahlungsfristen beliebig hinauszuschieben.

So sollen nach der Vorlage Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sein. Von diesem Prinzip soll nur abgewichen werden können, wenn der Schuldner besondere Gründe für eine derart lange Zahlungsfrist anführen kann.

Kürzerer Zeitrahmen

Spezielle Regelungen sieht der Gesetzentwurf dann vor, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen individuelle Vereinbarungen zu Zahlungsfristen treffen. Lässt sich ein privates Unternehmen einen Aufschub von mehr zwei Monaten für die Begleichung der Rechnung gewähren, so soll eine solche Übereinkunft in Zukunft nur wirksam sein, wenn dies für den Gläubiger nicht "grob unbillig" ist.

Für staatliche Instanzen plant die Regierung strengere Vorgaben in Form eines kürzeren Zeitrahmens: Lassen sich öffentliche Auftraggeber Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen einräumen, so sollen solche Vereinbarungen nur wirksam sein, wenn sie "sachlich gerechtfertigt" sind. (kos/29.04.2014)