Maik Beermann, CDU/CSU

Maik Beermann

Sparkassenbetriebswirt

Wahlkreis 040 Nienburg II - Schaumburg
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 19. Oktober 1981 in Nienburg an der Weser; evangelisch-lutherisch; verheiratet.

Realschulabschluss.

1998 bis 2001 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Nienburg; 2005 Fortbildung zum Sparkassenfachwirt; 2006 Studium zum Sparkassenbetriebswirt an der Niedersächsischen Sparkassenakademie in Hannover.

Schützenverein; Sportverein und Feuerwehr Wendenborstel; Sozialverband Deutschland, Ortsgruppe Steimbke; Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG); Förderverein Naturfreibad Steimbke; Spielmannszug Steimbke.

Seit 2001 Gemeinderat Steimbke; seit 2006 Samtgemeinderat Steimbke, Fraktionsvorsitzender in beiden Gremien; stellvertretender Bürgermeister; Schulausschussvorsitzender; Mitglied im Verwaltungsausschuss; Mitglied im Finanzausschuss.


Kontakt

Maik Beermann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss Digitale Agenda
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Sparkasse Nienburg, Nienburg,

Sparkassenbetriebswirt, Marktbereichsleiter

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinde Steimbke, Steimbke,

Mitglied des Gemeinderates und stellv. Bürgermeister

Samtgemeinde Steimbke, Steimbke,

Mitglied des Samtgemeinderates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".