Helmut Brandt, CDU/CSU

Brandt Helmut

Rechtsanwalt

Wahlkreis 088 Aachen II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 24. Oktober 1950 in Bardenberg, römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

Abitur; Jurastudium an der Universität Bonn mit Abschluss Erstem Staatsexamen, Referendariat mit Assessor-Examen; Grundwehrdienst (15 Monate).

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht.

Seit 1969 Mitglied der CDU; Mitgliedschaften in der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmervereinigung, in der Mittelstandsvereinigung und der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU; 1984 bis 1999 Ratsmitglied der Stadt Alsdorf, bis 1994 Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion, 1994 bis 1999 Bürgermeister der Stadt Alsdorf, seit 1999 Kreistagsabgeordneter.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Helmut Brandt, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Tourismus

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte Franz Brandt, Peter Capellmann & Peter Tomczak, Alsdorf,

Rechtsanwalt, 2013, Stufe 4, Gewinn; 2014, Stufe 3, Gewinn

Rechtsanwalt, Alsdor,

Mandant 07, 2013

                       2014

Mandant 32, 2013

Mandant 33, 2013

Mandant 34, 2013

Mandant 35, 2014

Funktionen in Unternehmen

EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH, Stolberg,

Mitglied des Beirates

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Rechtsanwälte Franz Brandt, Peter Capellmann & Peter Tomczak, Alsdorf

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".