Ekin Deligöz, Bündnis 90/Die Grünen

Diplomverwaltungswissenschaftlerin

Wahlkreis 255 Neu-Ulm
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 21. April 1971 in Tokat/Türkei; Islam; verheiratet, zwei Kinder.

Deutsche Staatsbürgerschaft seit 1997;in Deutschland seit 1979.

Grundschule in Istanbul und Senden, Gymnasium Weißenhorn, Abitur 1992; Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Wien.

Vorstandsmitglied bei UNICEF Deutschland, Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins; Mitglied der Vertreterversammlung der Ulmer Volksbank e. G.; Vorstandsmitglied Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V.; Mitglied im Kuratorium Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. und in der Bundesstiftung Mutter und Kind.

Seit 1988 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 1991 Gründung (Mitgründerin) des Jugendverbandes GBAJ.

Mitglied des Bundestages seit 1998; 2002 bis 2005 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; 2005 bis 2009 stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; seit November 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Leiterin des Arbeitskreises V – Wissensgesellschaft und Generationen.


Kontakt

Ekin Deligöz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Rechnungsprüfungsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Ulmer Volksbank eG, Ulm,

Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Bonn,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

UNICEF Deutschland, Köln,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".