Hansjörg Durz, CDU/CSU

Durz, Hansjörg

Bürgermeister a.D., Diplom Kaufmann

Wahlkreis 253 Augsburg-Land
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 29. Juli 1971 in Augsburg; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1978 bis 1982 Grundschule Neusäß/Täfertingen; 1982 bis 1991 Rhabanus-Maurus-Gymnasium St. Ottilien (Abitur); 1991 bis 1993 Ausbildung zum Bankkaufmann bei Kreissparkasse Augsburg; 1993 bis 1999 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg (Dipl.-Kfm. Univ.).

1999 bis 2008 Geschäftsführer der fabial GmbH.

Mitglied in zahlreichen Vereinen und Organisationen.

1996 bis 2008 Stadtrat der Stadt Neusäß; 2002 bis 2008 Zweiter Bürgermeister der Stadt Neusäß; 2008 bis 2013 Erster Bürgermeister der Stadt Neusäß; seit 2002 Kreisrat des Landkreises Augsburg.


Kontakt

Hansjörg Durz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschuss Digitale Agenda

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Stadt Neusäß, Neusäß,

Bürgermeister

Funktionen in Unternehmen

IT-Gründerzentrum GmbH, Augsburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreissparkasse Augsburg, Augsburg,

Mitglied des Verwaltungsrates

Landkreis Augsburg, Augsburg,

Mitglied des Kreistages

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Brunnhuber Sozialstiftung, Augsburg,

Mitglied des Stiftungsrates

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Augsburg e.V., Augsburg,

Mitglied des Caritasrates

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

AHD Vertriebs-GmbH, Neusäß

Durz GbR, Neusäß

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".