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Jurist, Oberbürgermeister a. D.
Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 8. August 1973 in Bad Säckingen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1993 Abitur am Scheffelgymnasium in Bad Säckingen; 1993 bis 1994 Grundwehrdienst bei der Deutsch-Französischen Brigade; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg, 1. Staatsexamen in Freiburg i. Br.; 1999 bis 2001 Juristisches Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen, 2. Staatsexamen in Stuttgart.
1999 bis 2002 Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Berufsakademie in Lörrach (heute: Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach); 2001 bis 2002 Rechtsanwalt; 2002 bis 2004 Regierungsrat im Staatsministerium Baden-Württemberg, Persönlicher Referent des Staats- und Europaministers; 2004 - 2013 Oberbürgermeister der Stadt Donaueschingen.
1992 bis 1996 Vorsitzender der Jungen Union im Landkreis Waldshut; 1999 bis 2004 Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen; 2000 bis 2004 Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee; seit 2006 Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg; seit 2007 Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg; seit 2009 Kreisrat; seit 2011 CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2013.
Thorsten Frei, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stadt Donaueschingen, Donaueschingen,
Oberbürgermeister
Energiedienst Holding AG, Laufenburg, Schweiz,
Mitglied des Beirates
Schwarzwald-Baar-Kreis, Villingen-Schwenningen,
Mitglied des Kreistages
Sparkasse Schwarzwald-Baar, Villingen-Schwenningen,
Mitglied des Verwaltungsrates
Kunststiftung Hohenkarpfen e.V., Hausen ob Verena,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".