Ulrike Gottschalck, SPD

Gottschalck, Ulrike

Kinderpflegerin

Wahlkreis 168 Kassel
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 8. November 1955 in Sandershausen; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

1961 bis 1970 Besuch von Schulen im Landkreis Kassel, Mittlere Reife. 1972 Berufsabschluss zur Kinderpflegerin. 1972 bis 1975 Gruppenleiterin Kindergarten, 1975 bis 1984 Babypause und Fortbildung zur EDV-Supporterin, 1984 bis 1996 EDV-Beraterin, 1996 bis 1999 Pflegepause.

Seit 1974 Mitglied der SPD. 1989 bis 2006 Gemeindevertreterin in Niestetal, seit 1993 Mitglied des Kreistages im Landkreis Kassel und seit 2006 Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion.1999 bis 2005 Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Kreistagsfraktion, 2005 bis 2009 Mitglied des Hessischen Landtags.

Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages Bundestages.


Kontakt

Ulrike Gottschalck, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Flughafen GmbH Kassel-Calden, Calden,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Kassel, Kassel,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Frauen helfen Frauen e.V., Baunatal,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".