Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
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Fremdsprachensekretärin
NiedersachsenGeboren am 19. September 1955 in Essen/Ruhr, geschieden, zwei Kinder.
Handelsschule, Mittlere Reife.
Elf Jahre Fremdsprachensekretärin im Ausland, acht Jahre Mitarbeiterin des MdB Günter Graf in Cloppenburg, 1994 bis 1996 Leiterin der Geschäftsstelle Cloppenburg/Vechta des SPD-Bezirks Weser-Ems. 2010 bis 2012 Leiterin der SPD-Regionalgeschäftsstelle Oldenburg.
Mitglied im Förderverein inhaftierter Frauen Vechta, Kreisverkehrswacht, Kinderschutzbund, Malteser Hilfsdienst, Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA), Mitglied im Komitee für eine demokratische UNO, Parlamentarische Vereinigung Niedersachsen e.V., Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Seit 1988 Mitglied der SPD; 1991 bis 2001 Ratsfrau der Stadt Cloppenburg, 1991 bis 1996 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat Cloppenburg, 1996 bis 2001 Vorsitzende der Gruppe SPD-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-UWG im Stadtrat Cloppenburg; 1996 bis 2006 Mitglied im Kreistag des Landkreises Cloppenburg, 1996 bis 2003 Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag Cloppenburg; 2006 bis 2010 Mitglied im Stadtrat Cloppenburg, in der 13. und 14. Wahlperiode Mitglied des Landtages Niedersachsen, in der 15. und 16. Wahlperiode Mitglied des Deutschen Bundestages.
> eingetreten am 11. Februar 2014 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Sebastian Edathy, SPD
Gabriele Groneberg, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".