Michael Peter Groß, SPD

Gross, Michael

Geschäftsbereichsleiter

Wahlkreis 122 Recklinghausen II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 26. Juli 1956; verheiratet; zwei Kinder.

Vermessungstechniker, Stadtratsmitglied von 2004 bis 2009. Fachhochschulreife, Studuim, Diplom-Sozialarbeiter.

Referent beim Diakonischen Werk Westfalen und Übernahme der Geschäftsführung in Steinfurt; seit Januar 2005 tätig bei der Arbeiterwohlfahrt; dort Leiter des Geschäftsbereichs Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen.

1978 Mitglied in der SPD; Stadtverbandsvorsitzender der SPD Marl.

Unter anderen Mitglied in ver.di; IG BCE.

Seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag. Mitglied im A VBS, im A Petitionen, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, AWO-Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion.


Kontakt

Michael Peter Groß, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Deutsche Unternehmensinitiative für Energieeffizienz e.V. - DENEFF, Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Gütegemeinschaft Brandschutz im Ausbau e.V. (GBA), Berlin,

Mitglied des Politisch-Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".