Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Freie Universität Berlin, Berlin,
Honorarprofessorin
Funktionen in Unternehmen
Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH, Berlin,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Bonn,
Vertreterin des Bundes in der Gesellschafterversammlung
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn,
Vizepräsidentin, ehrenamtlich
Deutschlandradio, Köln, Berlin,
Mitglied des Hörfunkrates, ehrenamtlich
Hauptstadtkulturfonds, Berlin,
Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses
Lutherdekade, Wittenberg,
Mitglied des Kuratoriums zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017, ehrenamtlich
RIAS Berlin Kommission, Berlin,
Ehrenvorsitzende, ehrenamtlich
Stiftung Berliner Philharmoniker, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Jüdisches Museum Berlin, Berlin,
Vorsitzende des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin,
Vorsitzende des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e.V., Heidelberg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Kulturstiftung der Länder, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Kulturstiftung des Bundes, Halle/Saale,
Vorsitzende des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Genshagen, Genshagen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Bonn,
Mitglied der Vollversammlung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".