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Rechtsanwalt
Wahlkreis 171 Marburg
Gewählt über Landesliste Hessen
Geboren am 18. August 1982; ledig.
2002 Abitur an der Stiftsschule St. Johann Amöneburg; 2003 Wehrdienst und anschließende Ausbildung zum Reserveoffizier; 2003 bis 2007 Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Krakau (Polen); 2007 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2011 bis 2012 Rechtsrefendariat in Frankfurt, Marburg und Speyer; 2011 LL.M.-Studium in Krakau; 2012 Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. Iur.); 2013 zweites juristisches Staatsexamen.
2007 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Philipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Steffen Detterbeck); seit März 2013 Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main.
Landesvorsitzender der Jungen Union Hessen; Vorsitzender der Amoeneburgia (Ehemaligenverein der Stiftsschule St. Johann); Mitglied im Förderverein Stab/Stabskompanie Division Spezielle Operationen; Mitglied im Bürgerverein Mardorf; Mitglied in der Marburger Juristischen Gesellschaft.
Seit 2001 Stadtverordneter der Stadt Amöneburg; seit 2011 Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Amöneburg; seit 2006 Kreistagsabgeordneter in Marburg-Biedenkopf.
Dr. Stefan Heck, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Frankfurt/Main,
Rechtsanwalt
Philipps-Universität Marburg, Marburg,
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Rechtsanwalt, Amöneburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Marburg,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Stadt Amöneburg, Amöneburg,
Stadtverordneter, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".