Karl Holmeier, CDU/CSU

Karl Holmeier

Bürgermeister

Wahlkreis 234 Schwandorf
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 10. September 1956 in Weiding; verheiratet, drei Kinder.

Volksschule Weiding 1962 bis 1968; 1968 bis 1972 Realschule Furth im Wald ; 1972 bis 1974 Fachoberschule Cham.

Parteimitgliedschaft: 1974 bis 1991 Junge Union; seit 1979 Christlich Soziale Union.

Politische Funktionen und Mandate: CSU-Ortsvorsitzender; seit 1993 stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender; seit 1. Mai 1984 Kreisrat; Sportbeauftragter des Kreistages; seit 1998 Vorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion; Mitglied des Bayerischen Landtags von Mai 2008 bis Oktober 2008.

Ehrenamtliches Engagement: stellvertretender Kreisvorsitzender des Bayrischen Roten Kreuzes; Kreisverband Cham; stellvertretender Kreisvorsitzender des BLSV, Kreisverband Cham; Kreisvorsitzender der Eisstockschützen im Landkreis Cham; Mitglied in verschiedenen Vereinen und Organisationen.

Direktkandidat für den Wahlkreis Schwandorf-Cham.

Beruf: Bankkaufmann; (beschäftigt bei der Sparkasse Cham von 1974 bis 1991); ehrenamtl. 1. Bürgermeister Gemeinde Weiding (Landkreis Cham) seit 1990.


Kontakt

Karl Holmeier, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne
  • Unterausschuss Kommunales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Sana Kliniken des Landkreises Cham gemeinnützige GmbH, Cham,

Mitglied des Aufsichtsrates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinde Weiding, Weiding,

1. Bürgermeister, ehrenamtlich (bis 30.04.2014), monatlich, Stufe 2

Landkreis Cham, Cham,

Mitglied des Kreistages, Fraktionsvorsitzender

Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Cham,

Mitglied des Verwaltungsrates und 2. Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".