Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied
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Industriekaufmann, Landwirtschaftsmeister
Wahlkreis 032 Cloppenburg - Vechta
Direkt gewählt in Niedersachsen
Geboren am 8. Januar 1960 in Altenoythe; römisch-katholisch; verheiratet, vier Kinder.
Allgemeine Hochschulreife. Industriekaufmann, Landwirtschaftsmeister.
Seit 1990 Landwirtschaftlicher Unternehmer.
1993 bis 2006 Vorstandsvorsitzender Kreislandvolkverband Cloppenburg e. V.; seit 1999 Aufsichtsratsmitglied der LVM-Kranken- und versicherungs AG; 2002 bis 2013 Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolks, Landesbauernverband e.V.; seit 2003 Vorstandsbeirat LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.. Seit 2012 Aufsichtsratsvorsitzender AGRAVIS Raiffeisen AG.
Seit 1996 Mitglied der CDU; 2006 bis 2012 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Emstek; seit 2008 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Cloppenburg; seit 2009 Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Oldenburg.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Franz-Josef Holzenkamp, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
AGRAVIS Raiffeisen AG, Münster,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, monatlich, Stufe 2
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Münster,
Vorstandsbeirat, monatlich, Stufe 1
LVM-Krankenversicherungs AG, Münster,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
LVM-Lebensversicherungs AG, Münster,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V., Hannover,
Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Christoph Holzenkamp GbR, Garthe
Wiltrud Holzenkamp GbR, Garthe
WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG, Garthe
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".