Karl-Heinz (Charles M.) Huber, CDU/CSU

Charles M. Huber

Zahntechniker, Filmschaffender, Autor, Berater für Afrikafragen

Wahlkreis 186 Darmstadt
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 3. Dezember 1956 in München, römisch-katholisch; verheiratet, vier Kinder.

Gymnasium; Zahntechniker, Regieabschluss, Schauspieler, Autor, Zivildienst.

Abgeschlosssene Ausbildung zum Zahntechniker, Tätigkeit als Seriendarsteller im öffentlich rechtlichen Fernsehen (ZDF), Berater des äthiopischen Tourismusministers, Teilzeitberater bilateraler Fonds des BMELV und der FAO (UNO), Autor (Ein Niederbayer im Senegal- mein Leben zwischen zwei Welten), Berater für die Vermarktung des baltischen Industrieparks Kaliningrad.

Mitglied deutsch-schweizer internationaler PEN, Ehrenkommissar der bayrischen Polizei, Deutscher Beitrag im "Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen" der UNO mit dem Buch "Ein Niederbayer im Senegal" in Drehbuchform. Gründer des Vereins Afrika Direkt e.V.; Stellvertretender Vorsitzender Afrikakreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Mitglied in aussenpolitischen Arbeitskreisen der SPD und später der CSU. 2004 in die CSU und 2012 in die CDU eingetreten.


Kontakt

Karl-Heinz (Charles M.) Huber, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Filmschaffender, München

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Afrika Direkt e.V., München,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".