Ordentliches Mitglied
- Haushaltsausschuss
- Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Juristin
Wahlkreis 296 Saarbrücken
Direkt gewählt in Saarland
Geboren am 9. Juli 1955 in Neunkirchen/Saar; katholisch; verheiratet, ein Sohn.
1962 bis 1966 Grundschule Neunkirchen; 1966 bis 1974 Staatliches Gymnasium am Steinwald, 1974 Abitur; danach bis 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, 1981 Erstes juristisches Staatsexamen; 1981 bis 1984 Referendarzeit, 1984 Zweites juristisches Staatsexamen.
1984 bis 1989 persönliche Referentin des Bundestagsabgeordneten Werner Schreiber; seit 1989 Hausfrau.
Seit 1985 Mitglied der CDU; seit 2000 stellvertretende Kreisvorsitzende im CDU-Kreisverband Saarbrücken-Stadt und Stadtbezirksverbandsvorsitzende Saarbrücken-Halberg; 2003 bis 2005 Mitglied im Landesvorstand der CDU-Saar; Juli 1999 bis Dezember 2009 ehrenamtliche Bezirksbürgermeisterin.
Mitglied des Bundestages seit 2005. Seit Januar 2010 Mitglied der deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Anette Hübinger, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Engagement Global gemeinnützige GmbH, Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates des ASA-Programms, ehrenamtlich
Georg Kraus Stiftung, Hagen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Zukunftsstiftung der Fraunhofer Gesellschaft, München,
Mitglied des Haushaltsausschusses, von Amts wegen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".