Dr. Bärbel Kofler, SPD

Bärbel Kofler

Bankkauffrau, Dipl.-Informatikerin (FH), Sprachwissenschaftlerin

Wahlkreis 225 Traunstein
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 24. Mai 1967 in Freilassing.

1983 Mittlere Reife. 1983 bis 1986 Banklehre. 1987 Fachhochschulreife (Zweiter Bildungsweg), 1987 bis 1992 Informatikstudium an der FH Rosenheim, 1992 bis 1996 Studium der Sprachwissenschaften, Russisch und Spanisch an der Universität Salzburg. 1998 Promotion Dr. phil.

1986 bis 1987 Bankangestellte. 1996 bis 1999 Angestellte einer Salzburger Tourismusfirma, 1999 bis 2001 DAAD-Lektorin in Moskau, 2001 bis 2002 Sprachlehrerin Deutsch als Fremdsprache, Russisch. 2002 bis 2004 Dozentin an einer Zivildienstschule.

Gewerkschaftsmitglied seit 1986, z. Zt. GEW; Mitglied der AWO.

1991 Eintritt in die SPD, 1996 bis 2007 Ortsvorsitzende Bad Reichenhall, 2001 bis 2007 Unterbezirksvorsitzende Berchtesgadener Land, Mitglied im Bezirksvorstand Oberbayern und im Landesvorstand BayernSPD.

Mitglied des Bundestages seit 2004.


Kontakt

Dr. Bärbel Kofler, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD), Bonn,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Eine Welt Netzwerk Bayern e.V., Augsburg,

Prominentes Fördermitglied, ehrenamtlich

mobifair - Verein fairer Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft e.V., Frankfurt/Main,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Programm für Arbeits- und Studien-Aufenthalte (ASA), Bonn,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".