Bettina Kudla, CDU/CSU

Bettina Kudla

Wirtschaftsprüferin

Wahlkreis 152 Leipzig I
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 20. Juli 1962 in München; Römisch-Katholisch; ledig.

1981 Abitur am St.-Anna-Gymnasium. 1981 bis 1988 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuern und Bankwirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 1993 Steuerberaterin, 1994 Wirtschaftsprüferin und Prokuristin.

1988 bis 1990 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH in München; 1990 bis 2004 Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin für das gleiche Unternehmen in Halle (Saale), Schwerpunkt Prüfung und betriebswirtschaftliche Beratung von insbesondere kommunalen Unternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt, seit 1999 Director.

Kuratoriumsmitglied des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung der Universität München, Mitglied des Instituts für Wirtschaftsprüfer Düsseldorf und im Beirat der Sparkassenversicherung Sachsen in Dresden.

2004 bis 2005 Stadtkämmerin der Stadt Rosenheim; 2005 bis 2009 Bürgermeisterin und Beigeordnete für Finanzen der Stadt Leipzig, Mitglied im Bundesfachausschuss der CDU für Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik.

Mitglied des Bundestages seit 2009.


Kontakt

Bettina Kudla, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
  • Unterausschuss Kommunales

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Sparkassen Versicherung Holding AG Sachsen, Dresden,

Mitglied des Beirates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V., München,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".