Kirsten Lühmann, SPD

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Polizeibeamtin

Wahlkreis 044 Celle - Uelzen
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 28. April 1964 in Oldenburg; verheiratet; drei Kinder.

Abitur 1983; trat sie im Rahmen eines "Versuches" als eine der ersten uniformierten Schutzpolizistinnen in den Dienst des Landes Niedersachsen.

Stellvertetende Vorsitzende des Unterbezirks Celle; Mitglied im Kreistag Celle.

Seit 1983 Mitglied der DPolG; stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Niedersachsen; stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion; Mitglied in der IAWP (International Association of Women Police) und ENP (European Network of Women Police).

Mitglied im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge; Mitglied im Förderverein offene Jugendarbeit Hermannsburg;  Mitglied im Förderverein Waldbad Hermannsburg; Mitglied im Förderkreis Heimatmuseum Hermannsburg; Mitglied im Siedlerbund.


Kontakt

Kirsten Lühmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Unterausschuss Kommunales

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

BTA Betriebs- und Anlagegesellschaft mbH, Berlin,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 4

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,

Mitglied des Beirates

Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG, Nürnberg,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Celle, Celle,

Mitglied des Kreistages

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Berliner Republik e.V., Berlin,

Vorsitzende

dbb - Deutscher Beamtenbund und Tarifunion, Berlin,

Stellv. Bundesvorsitzende, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".