Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen

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Polizeibeamtin

Wahlkreis 123 Gelsenkirchen
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 17. November 1976 in Waldbröl.

Fachoberschulreife; Ausbildung zur Polizeibeamtin; Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abschluss Diplom Verwaltungswirtin (FH).

1993 Eintritt in die Polizei NRW, danach in verschiedenen Bereichen tätig, seit 2007 beim Polizeipräsidium Köln.

Mitglied bei Amnesty International, Greenpeace und beim Institut Solidarische Moderne.

Seit 2006 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 2007 bis 2009 Mitglied des Kreisvorstands Gelsenkirchen; seit 2010 Mitglied des Landesvorstands Bündnis 90/Die Grünen NRW; 2009 bis 2013 Mitglied im Rat der Stadt Gelsenkirchen.


Kontakt

Irene Mihalic, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Innenausschuss
  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Polizeipräsidium Köln, Köln,

Polizeibeamtin

Funktionen in Unternehmen

Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, Gelsenkirchen,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 21.11.2013)

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".