Stefan Müller (Erlangen), CDU/CSU

Stefan Müller, CDU/CSU

Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bankfachwirt

Wahlkreis 242 Erlangen
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 3. September 1975 in Neustadt/Aisch; römisch-katholisch; verheiratet; 1 Kind.

Realschule. Ausbildung zum Bankkaufmann. Wehrdienst. Berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie.

Mitglied des Kreistages Erlangen-Höchstadt. Vorsitzender des Kreisverbandes des Bayerischen-Roten-Kreuz Erlangen-Höchstadt. Ehrenamtliches Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West) e.V., Mitglied im Kuratorium der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Mitglied der Jungen Union und der CSU von 1990 bis 1991. November 2007 bis November 2011 Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern. Kreisvorsitzender der CSU im Landkreis Erlangen-Höchstadt seit 2011.

Mitglied des Bundestages seit 2002. Seit 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Mitglied des Ältestenrates. Seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.


Kontakt

Stefan Müller (Erlangen), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Erlangen-Höchstadt, Erlangen,

Mitglied des Kreistages

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen/Nürnberg,

Mitglied des Kuratoriums

Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West) e.V., Herzogenaurach,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".