Wilfried Oellers, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 089 Heinsberg
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 16. September 1975 in Mönchengladbach; Römisch-Katholisch; ledig.

Abitur am Cusanus Gymnasium Erkelenz Zivildienst bei der evangelischen Kirchengemeinde Heinsberg Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln Abschluss erste juristische Staatsprüfung Referendardienst am Landgericht Aachen Abschluss zweite juristische Staatsprüfung.

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht.

1999 Eintritt in die Junge Union; 2003 Eintritt in die CDU; seit 2004 Mitglied des Rates der Stadt Heinsberg; 2007 bis 2009 Beisitzer im Vorstand des CDU-Stadtverbandes Heinsberg; 2009 bis 2013 Schatzmeister des CDU-Stadtverbandes Heinsberg.


Kontakt

Wilfried Oellers, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwaltskanzlei Jöris & Weckmann, Heinsberg,

Rechtsanwalt

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwaltskanzlei Jöris & Weckmann, Heinsberg,

Rechtsanwalt

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Förderverein Bürgerhaus Horst e.V., Heinsberg,

Mitglied des Vorstandes, ehenamtlich

Musikverein St. Josef Horst e.V., Heinsberg-Horst,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".