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Bauer
Wahlkreis 127 Coesfeld - Steinfurt II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 12. Januar 1953 in Dortmund; verheiratet; ein Kind.
1953 auf dem elterlichen Bauernhof geboren und aufgewachsen, stellte sich für mich nie ernsthaft die Frage, ob ich Landwirt werden sollte oder nicht.
21-jährig absolvierte ich 1974 die Meisterprüfung zum Landwirt und ging bereits ein Jahr später auf Konfrontationskurs zum Bauernverband. Es galt den Hof gegen eine Agrarpolitik zu verteidigen, die ausschließlich auf Wachsen oder Weichen setzte.
Anfang der 1980er Jahre wurde ich Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die sich als politisches Gegengewicht zum Bauernverband verstand. In dieselbe Zeit fiel auch die Gründung der Grünen Partei im Kreis Unna. Seitdem trete ich für ureigenste grüne Politik ein: für den Einsatz erneuerbarer Energie, für eine bäuerliche, ökologisch orientierte Landwirtschaft, gegen den Einsatz von Agrogentechnik, gegen die Zerstörung des ländlichen Raumes durch agrarindustrielle Massentierhaltung.
Der Schritt vom Leben und Arbeiten auf dem Land in die Berliner Politik hieß für mich nicht, mich vom Acker zu machen. Auf unserem Hof leben wir die Agrarwende seit Jahren praktisch vor. In meiner Bundestagszeit von 2002 bis 2005 konnte ich dann an den politischen Weichenstellungen für die Agrarwende in Deutschland mitarbeiten. Wichtigster Baustein rot-grüner Politik in diesem Bereich war für mich die Verabschiedung des Gentechnikgesetzes, das die Grundlage für die Erhaltung einer gentechnikfreien Landwirtschaft bildet.
Friedrich Ostendorff, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biofleisch NRW. e.G., Bergkamen,
Mitglied des Genossenschaftsvorstandes, ehrenamtlich
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main,
Mitglied der Anstaltsversammlung
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., Hamm,
Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".