Henning Otte, CDU/CSU

Henning Otte

Prokurist, Jurist

Wahlkreis 044 Celle - Uelzen
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 27. Oktober 1968 in Celle; evangelisch-lutherisch; verheiratet, vier Kinder.

Abitur am Christian-Gymnasium in Hermannsburg. Ausbildung zum Reserveoffizier im Panzerbataillon 333 in Celle. Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Celle. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg.

Angestellter bei der Sparkasse Celle. Prokurist in einem mittelständischen Stahlbauunternehmen. Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse.

1994 Eintritt in die CDU, seit 2012 Vorsitzender des Kreisverbandes der CDU Celle, seit 2007 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen, 2006-11 Mitglied im Vorstand (Political Assembly) der EVP, seit 2010 stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses Außen-, Europa- und Sicherheitspolitik der CDU. 1995 bis 2003 Mitglied der Jungen Union, u. a. Kreisvorstand und Niedersachsenrat. Seit 1996 Mitglied des Stadtrates Bergen und des Kreistages Celle, u. a. stellvertretender Landrat.

Mitglied des Bundestages seit 2005; Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion.

 


Kontakt

Henning Otte, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".