Sabine Poschmann, SPD

Poschmann, Sabine

Regionalmanagerin

Wahlkreis 143 Dortmund II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 4. Oktober 1968 in Castrop-Rauxel; verheiratet; ein Kind.

Industriekauffrau, Betriebswirtin (VWA).

Betriebswirtin für Grundsatzfragen und Vertragsrecht, Pressesprecherin und zuletzt Regionalmanagerin bei der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21).

Mitglied unter anderem bei ver.di und der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

2010 erhielt sie den Ehrenring der Stadt Dortmund für zehn Jahre kommunalpolitisches Engagement.

1985 Eintritt in die SPD; 1999 bis 2009 Mitglied des Rates der Stadt Dortmund; 2004 bis 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat der Stadt Dortmund zuständig für die Bereiche Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen; seit 2010 Vorsitzende des Stadtbezirks Aplerbeck; seit 2012 Mitglied des SPD Unterbezirksvorstandes Dortmund.

Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2014 Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für den Mittelstand und das Handwerk; Mitglied der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe.


Kontakt

Sabine Poschmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss
  • Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, Dortmund,

Kommunalmanagerin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".