Katherina Reiche (Potsdam), CDU/CSU

Katherina Reiche

Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Diplomchemikerin

Wahlkreis 061 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Direkt gewählt in Brandenburg

Geboren am 16. Juli 1973 in Luckenwalde; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

Abitur. Chemiestudium, 1997 Abschluss als Diplomchemikerin, wissenschaftliche Assistentin.

1992 Eintritt in die Junge Union, 1996 in die CDU; Mitglied der Frauen-Union. Mitglied des Landesvorstandes der CDU Brandenburg.

Mitglied des Bundestages seit 1998; 2009 bis Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Kontakt

Katherina Reiche (Potsdam), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Deutsches Museum, München,

Mitglied des Kuratoriums

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Förderverein der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule Luckenwalde e.V., Luckenwalde,

Mitglied des Vorstandes

Förderverein Katholische Marienschule Potsdam, Potsdam,

Mitglied des Vorstandes

Gesellschaft zur Förderung des Unternehmernachwuchses e.V.,

Baden-Baden,

Mitglied des Kuratoriums

Robert Bosch Stiftung, Stuttgart,

Mitglied des Beirates "Frauen in der Wissenschaft"

Stiftung Begegnungsstätte Gollwitz, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

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