Jana Schimke, CDU/CSU

Jana Schimke

Diplom-Politikwissenschaftlerin

Wahlkreis 062 Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
Direkt gewählt in Brandenburg

Geboren am 6. September 1979.

2002 bis 2006 Deutscher Bundestag Tätigkeit für verschiedene Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2006 bis 2008 Haus & Grund Deutschland Abteilung Stadtentwicklung & Wohnungsmarkt; 2009 Deutsche Telekom AG 3 monatige Hospitanz im Stab des Personalvorstands; 2008 bis 2013 BDA | Bundesvereinigung der Deutschen  Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeitsmarktpolitik.

2003 Eintritt in die CDU; 2011 bis 2013 stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union Brandenburg; 2011 bis 2012 Vorsitzende der Frauen Union Potsdam; Mitglied im Landesfachausschuss Wirtschaft und Arbeit; Mitglied im Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit Februar 2014 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Dahme-Spreewald.

Seit März 2014 Vorsitzende der deutsch-spanischen Parlamentariergruppe.


Kontakt

Jana Schimke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin,

Referentin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".