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Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Wahlkreis 236 Bamberg
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 12. November 1968 in Kemmern/Lkrs. Bamberg; katholisch; verheiratet; zwei Söhne.
1987 Abitur in Bamberg; Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen; München und Bayreuth; 1992 erstes juristisches Staatsexamen; 1992 bis 1994 Rechtsreferendar in Bamberg, Bayreuth, Paris und Brüssel; 1994 zweites juristisches Staatsexamen.
1994 bis 2000 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth; seit 2001 Rechtsanwalt (Tätigkeit ruhend).
1985 bis 2003 Mitglied der Jungen Union; seit 1987 Mitglied der CSU; 1995 bis 2003 Mitglied im Landesausschuss der Jungen Union Bayern; 1998 bis 2002 Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Union Deutschlands; seit 2009 Kreisvorsitzender der CSU Bamberg-Land; seit 2005 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken; 2001 bis 2005 und 2007 bis 2009 Mitglied im CSU-Parteivorstand; seit 2002 Mitglied im Kreistag Bamberg.
Seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2005 bis 2013 Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag für Auswärtiges, Verteidigung, Angelegenheiten der EU, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe; 2009 bis 2013 Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages; 2014 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Innen, Recht und Verbraucherschutz; seit 2014 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Thomas Silberhorn, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, selbständig, Berlin (bis Februar 2014)
Deutsche Welle, Bonn,
Mitglied des Rundfunkrates, von Amts wegen
Landkreis Bamberg, Bamberg,
Mitglied des Kreistages
Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich (bis Februar 2014)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".