Ordentliches Mitglied
- Der Ältestenrat
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Haushaltsausschuss
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Versicherungsfachmann, Selbständiger Generalvertreter, Landwirtschaftsmeister
Wahlkreis 230 Rottal-Inn
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 12. August 1954 in Oberlucken; katholisch; verheiratet, drei Kinder.
Absolvent der Höheren Landbauschule in Rottalmünster. 1973 bis 1974 Grundwehrdienst in München.
Landwirtschaftsmeister. Selbständiger Generalvertreter.
1970 Gründungsmitglied des Ortsverbandes der Jungen Union Simbach, 1985 bis 1989 JU-Vorsitzender im JU-Kreisverband Dingolfing-Landau, 1972 Eintritt in die CSU, 1987 bis 1993 stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender und seit 1993 Kreisvorsitzender im Kreisverband Dingolfing-Landau. 1978 bis 1994 Mitglied des Marktrates von Simbach; seit 1990 Mitglied des Kreistages Dingolfing-Landau.
Mitglied des Bundestages seit 1994; Dort ist er seit 2002 stellvertretender Vorsitzender sowie seit 2004 arbeits-, sozial- und familienpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe.
Max Straubinger, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landwirt, selbständig, Simbach,
Hingerl GmbH, Reisbach, 2013, Stufe 3
Allianz Beratungs- und Vertriebs AG, München,
Generalvertreter
Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG, München,
Vertreter
Landkreis Dingolfing-Landau, Dingolfing,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".