Michael Stübgen, CDU/CSU

Michael Stübgen

Pfarrer, Baufacharbeiter

Wahlkreis 065 Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
Direkt gewählt in Brandenburg

Geboren am 17. Oktober 1959 in Lauchhammer, Landkreis Oberspreewald-Lausitz; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

1966 bis 1976 Besuch der Polytechnischen Oberschule in Lauchhammer, Herzberg und Zahna; Ausbildung als Baufacharbeiter, 1978 bis 1981 kirchliches Proseminar Naumburg, Abitur 1981. 1981 bis 1987 Studium der Theologie in Berlin und Naumburg, 1987 1. theologisches Staatsexamen, 1987 bis 1989 Vikariat, 1989 2. Staatsexamen.

Ordination zum Pfarrer in der evangelischen Landeskirche, Kirchenprovinz Sachsen; Entsendung in die Parochie Großthiemig/Brößnitz und Hirschfeld.

Mitglied der CDU seit 1990, seit 1999 Kreisvorsitzender der CDU Elbe-Elster.

Mitglied des Bundestages seit 1990; seit 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union der CDU/CSU-Fraktion; seit 1998 Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion.


Kontakt

Michael Stübgen, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".